Wer eine Landwirtschaft betreibt, kann das Hausabwasser über eine Dreikammergrube in die Gülle-/Jauchegrube einleiten, wenn ausreichend Volumen vorhanden ist (Gülle-/Jauchemenge für 6 Monate plus 50 m³ pro Wohneinheit, ein Altenwohnteil zählt als halbe Wohneinheit, also 25 m³).
Im folgenden finden Sie einen Vordruck (4a) für den Antrag auf Errichtung einer Dreikammergrube vor der Gülle-/Jauchegrube.
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Vordruck 4a - aktive Landwirtschaft mit Tierhaltung
Vordruck_4a.pdf ( 37.6 KB)
Wer eine Landwirtschaft betrieben hat, kann das Hausabwasser über eine Dreikammergrube in eine bestehende Gülle-/Jauchegrube einleiten, wenn ausreichend Grubenvolumen vorhanden ist (4 m³ pro Person, mindestens jedoch 16 m³) und die ordnungsgemäße Ausbringung des Abwassers sichergestellt werden kann.
Im folgenden finden Sie einen Vordruck (4b) für den Antrag auf Errichtung einer Dreikammergrube vor der Gülle-/Jauchegrube.
Vordruck 4b - ehemalige Landwirtschaft oder Landwirtschaft ohne Tierhaltung
Vordruck_4b.pdf ( 35.0 KB)
Weitere Informationen:
Zuständig im Landratsamt ist:
Franz Meier
Postadresse für die Vordrucke:
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Referat 42/1, Wasserrecht
Töginger Straße 18
84453 Mühldorf a. Inn