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Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 23.05. - Aschau a. Inn
Firmung in der Pfarrkirche - 24.05. - Mühldorf a. Inn
Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 25.05. - Ampfing
Maiandacht der KFD Ampfing/Salmanskirchen - 25.05. - Neumarkt-Sankt Veit
Volksfest der Stadt Neumarkt-Sankt Veit un...
Überschwemmungsgebiete
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG). Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser. Dieses wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten.
Inn - vorläufige Sicherung
Für den Inn im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen Jettenbach und der Landkreisgrenze zu Altötting berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur vorläufigen Sicherung des Gebiets finden sie in unserem Amtsblatt vom 2.3.2011.
Das gesamte Kartenmaterial dazu finden sie hier, die erste Datei ist eine Übersichtskarte, anhand derer Sie die entsprechende Detailkarte auswählen können.
Isen - vorläufige Sicherung
Für die Isen im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen den Landkreisgrenzen (Erding im Westen, Altötting im Osten) berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur vorläufigen Sicherung des Gebiets finden sie in unserem Amtsblatt vom 8.2.2012.
Das Kartenmaterial in Form von zwei Übersichtskarten und den entsprechenden Detailkarten dazu finden sie hier (Karte U1 westlicher Teil bis ca. Mettenheim, Karte U2 östlicher Teil):
Rott - vorläufige Sicherung
Für die Rott im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen der Brücke in Brodfurth (östlich der Brücke ist die Rott ein Gewässer II. Ordnung) und der Landkreisgrenze Rottal-Inn im Osten berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur vorläufigen Sicherung des Gebiets finden sie in unserem Amtsblatt vom 8.2.2012.
Das Kartenmaterial in Form einer Übersichtskarte und den entsprechenden Detailkarten finden sie hier.
Für weitere Fragen dazu steht Ihnen Herr Richard Müller zur Verfügung.