Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ...
... bedürfen zum Schutz des Grundwassers, des Trinkwassers und/oder der Oberflächengewässer besonderer Sicherungsmaßnahmen im Sinne eines vorbeugenden Gewässerschutzes.
Die in Industrie und Handwerk verwendeten wassergefährdenden Stoffe werden nach ihrer Wassergefährdungsklasse (1 bis 3, 3=hohe Gefährdung) eingeteilt und ergeben zusammen mit der Menge des Stoffes ein mehr oder weniger großes Gefährdungspotenzial.
In Abhängigkeit vom jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial sind dann entsprechende Sicherungs- und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Beispiele sind Auffangwannen, Auffangräume, doppelwandige Behälter, Leckschutzsysteme, Überfüllsicherungen, Bodenbeschichtungen, detaillierte Maßnahmenpläne – kurz, alles, was bereits im Vorfeld getan werden kann, um im Falle einer Betriebsstörung schädliche Verunreinigungen des Wassers zu verhindern.
Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen auch Gülle, Jauche und Silagesickersäfte, für die es in der Anlagenverordnung VAwS einen extra Anhang (5) mit Anforderungen gibt.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist grundlegend geregelt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 19g bis 19l, im Bayerischen Wassergesetz (BayWG), §37 sowie im Detail in der sogenannten Anlagenverordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe - VAwS) sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VVaWs).
Die Wassergefährdungsklassen von ausgewählten Stoffen sind in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS). Die Einstufung weiterer Stoffe erfolgt über das Kuratorium zur Bewertung wassergefährdender Stoffe - KBwS in Berlin, die jeweils aktuellen Einstufungen von Stoffen sind im Internet abrufbar (im Auftritt des Umweltbundesamtes).
Weitere Ausführliche Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie unter dem folgenden Link zum Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft. Wenn Sie von der Übersichtsseite zu "Heizölverbraucheranlagen" und dann oben auf "Tipps zum Schutz gegen Hochwasser/Betreiberpflichten" gehen, finden Sie auch ausführliche Hinweise zum Thema Heizöltanks und Hochwassersicherheit. Hier können Sie auch eine Liste von zugelassenen Heizöltanks für die Aufstellung in Überschwemmungsgebieten einsehen/herunterladen.
Für Fragen im Verwaltungsverfahren zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Klaus Maier
Für technische Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen Ihnen die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft zur Verfügung:
Herr Erich Filler und Herr Franz Meier
Weitere Informationen zum Thema: