Der Landkreis Mühldorf a. Inn zählt zur Gebietskategorie "allgemeiner ländlicher Raum". Es können daher verschiedene staatliche Finanzierungshilfen des Freistaats Bayern oder des Bundes für betriebliche Investitionen, für Existenzgründungen oder Technologie- und Innovationsförderung in Anspruch genommen werden.
Die bayerischen Darlehensprogramme werden über die Förderbank Bayern, die Bundesprogramme über die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wie-deraufbau abgewickelt.
Zur Zuschüsse im Rahmen der Regionalförderung ist die Regierung von Oberbayern Ansprechpartner.
Weitere Informationen gibt es auch in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Anträge für die Förderprogramme müssen unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Anträge für die Kreditprogramme werden bei der Hausbank gestellt. Die Hausbank leitet die Anträge an die Förderbanken weiter.
Weiterführende Links:
LfA - Förderbank Bayern
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
DtA - Deutsche Ausgleichsbank
KfW - Deutsche Förderbank
In Deutschland existieren über 1000 Förderprogramme, die von der Europäischen Union, der Bundesrepublik oder dem Freistaat Bayern angeboten werden; hier einige Beispiele:
- Förderprogrammberatung bei Standortneugründungen von Unternehmen
- Fördermittelberatung bei der Durchführung gewerblicher Investitionen
- Fördermittelberatung bei Einführung neuer Technologien und Innovationen
- Fördermittelberatung bei Existenzgründung
- Fördermittelberatung zur Verbesserung der betrieblichen Liquidität
- Fördermittelberatung bei betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen
- Fördermittelberatung bei privaten Energiesparmaßnahmen
Ansprechpartner:
Frau Sonja Schußmüller