Die Landkreisordnung hat für den Landrat einen eigenen Zuständigkeitsbereich bestimmt, in dem er selbständig handelt. Dies sind in der Regel die laufenden Angelegenheiten, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
Der Landrat ist als kommunaler Wahlbeamter Beamter auf Zeit. Landrat Georg Huber (CSU) wurde am 3. März 2002 mit einem Stimmenanteil von 55,7 % von den Kreisbürgern zum Landrat des Landkreises Mühldorf a. Inn gewählt. Seine Amtszeit dauert sechs Jahre. Zu seiner Stellvertreterin hat der Kreistag Kreisrätin Eva Köhr gewählt. Weiterer Stellvertreter ist Kreisrat Günther Knoblauch.
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, er führt den Vorsitz in den Sitzungen der Kreisgremien und ist oberstes Vollzugsorgan für die Beschlüsse der Kreisgremien.
Zusätzlich ist er kraft Gesetzes der Leiter des staatlichen Landratsamtes. Insoweit ist er der unmittelbaren Weisung der vorgesetzten staatlichen Dienststellen unterworfen.
Die wichtigsten Aufgaben:
- Vertretung und Repräsentation des Landkreises nach außen
- Leitung des Landratsamtes als Staats- und Kreisbehörde einschließlich der Einrichtungen des Landkreises
- Geschäftsverteilung
- Entscheidung über Grundsatzfragen aller Abteilungen
- Vorsitz im Kreistag und in den Ausschüssen
- Vorbereitung der Sitzungen der Kreisorgane und Vollzug ihrer Beschlüsse
- Dienstaufsicht über das Staats- und Kreispersonal, Lenkung des Personaleinsatzes
- Vorsitz im Verwaltungsrat der Kreissparkasse
- Vorsitz im Aufsichtsrat der Kreiskliniken Mühldorf GmbH
- Vertretung des Landkreises in Einrichtungen mit Beteiligung des Landkreises
- Leitung des staatlichen Schulamtes in Rechtsangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen
- Politische Angelegenheiten