Grundlage für den Datenschutz in bayerischen öffentlichen Behörden und Stellen ist das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG).
Zweck dieses Gesetzes ist es, die einzelnen davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen, haben einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Im Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde diese Aufgabe Herrn Franz Zeus übertragen.
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 25 Abs. 4 BayDSG beschrieben. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören demnach insbesondere
- das Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG zu führen,
- die Freigabe automatisierter Verfahren nach Art. 26 BayDSG zu erteilen,
- den Bürgern als Anlaufstelle für Fragen des Datenschutzes zu dienen,
- die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 10 BayDSG zu koordinieren,
- bei der Gestaltung von Vordrucken mitzuwirken,
- Hinweise zur Datensicherung zu geben.
Als weitere Aufgaben des Datenschutzbeauftragten kommen in Frage:
- Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und innerbehördlicher Dienstanweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (Einbindung bereits bei der Programmentwicklung, Durchführung von Kontrollen)
- Mitwirkung bei der Prüfung von personenbezogenen Karteien auf deren Zulässigkeit
- Mitwirkung bei der Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen hinsichtlich des Datenschutzes
- Beteiligung bei der Erstellung von Arbeits- und Benutzeranweisungen
- Prüfung der Zugriffsberechtigungen der Benutzer
Weitergehende umfassende Informationen zum Datenschutz sowie die einschlägigen Gesetze und Normen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.