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6. Ampfinger-Künstler-Tage
Abschnitt "Forstinning - Pastetten" (6,2 km)
05.04.1988 Planfeststellungsverfahren durch die Regierung von Oberbayern eingeleitet (mit Trassenvergleich „Dorfen“ und „Haag“) 30.09.1996 Planfeststellungsverfahren zur Tektur vom 31.05.1996 durch die Regierung von Oberbayern eingeleitet (u.a. wegen Änderung von Lärmschutzvorschriften, Verkehrsmengen-Prognose, Querschnitt, Umweltverträglichkeitsprüfung) Juli 1997 Erörterungstermine in Forstinning 02.04.1998 Planfeststellungsverfahren zur 2. Tektur vom 27.02.1998 durch die Regierung von Oberbayern eingeleitet (Verschiebung der Trassenführung im Teilbereich des Folgeabschnitts „Pastetten-Dorfen“ zur größtmöglichen Schonung des Isentals von der Tallage in den Hangbereich, sog. „Hangtrasse“) April 1999 Erörterungstermine zur 2. Tektur in Dorfen 07.03.2002 Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden von privaten Betroffenen, der Stadt Dorfen und den Gemeinden Lengdorf, Buch a. Buchrain und Pastetten sowie dem Bund Naturschutz in Bayern e.V. Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Im März/April 2004 wurden vom Gericht Ortsbesichtigungen im Bereich der Trassen "Dorfen" und "Haag" durchgeführt.
Am 19.04.2005 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach 11 Verhandlungstagen folgende Urteile bzw. Beschlüsse verkündet:
- Urteile: Klagen der vier Gemeinden abgewiesen; Revision nicht zugelassen
- Aussetzung des Verfahrens zu den "Privatklagen" und der "Verbandsklage" des Bundes Naturschutz und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung (Klärung von Fragen zum "Schutzregime" nach der FFH-Richtlinie)
- Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der "privaten" Anfechtungsklagen sowie der "Verbandsklage" des Bundes Naturschutz; Hinweise auf Abwägungsmängel bzw. -defizite des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.03.2002 (ggf. ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich)
Die vollständigen Entscheidungen finden Sie über die Links am Ende der Pressemitteilung des BayVGH vom 19. April 2005.
Am 14.09.2006 hat der EuGH folgendes Urteil zum Vorabentscheidungs-Ersuchen des VGH verkündet (Urteil im Volltext):
- zum Schutz der "gemeldeten" FFH-Gebiete dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten;
- die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nach nationalen Rechtsvorschriften alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Eingriffe zu verhindern, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten;
- es ist Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob dies der Fall ist.
Am 31.10.2006 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens. Die ergänzenden Planunterlagen enthalten im Wesentlichen Untersuchungen zur Trassenwahl, zum Artenschutz und zur FFH-Verträglichkeit. Damit sollen die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dargestellten Defizite behoben werden.
Am 02.11.2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren ein.
Am 30.04.2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.
Am 30.10.2007 verkündete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - nach 7 Verhandlungstagen im September/Oktober 2007 - folgende Urteile:
- Die Klagen werden abgewiesen
- Revision (zum Bundesverwaltungsgericht) wird nicht zugelassen
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Am 12.12.2007 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Aufhebung des am 19.04.2005 gerichtlich angeordneten Baustopps (Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 30.04.2007).
Mit Beschlüssen vom 19.02.2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Baustopp nach vorheriger Anhörung der Kläger aufgehoben (vgl. hierzu Pressemitteilung vom 19.02.2008).
Am 20.02.2008 begannen bei Forstinning die ersten Bauarbeiten (Abtrag des Oberbodens).
Am 03.03.2008 veröffentlichte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die am 30.10.2007 mündlich verkündeten Urteile (in Schriftform mit vollständiger Begründung). Urteile im Volltext:
Die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten.
Mit Beschlüssen vom 05.12.2008 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Vgl. hierzu auch die Pressemitteilungen vom 16.12.2008:
Seit 19.01.2009 wurden die Bauarbeiten mit 9 Brückenbauwerken fortgesetzt.
Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.01.2009 wurde eine Anhörungsrüge der Kläger abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22.03.2010 Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern nicht zur Entscheidung angenommen.
Am 31.08.2011 erfolgte die Verkehrsfreigabe.