Schienenverkehrswege dürfen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan für das jeweilige Schienenprojekt vorher "festgestellt" (=genehmigt) wurde.
Für den zweigleisigen Ausbau des Begegnungsabschnitts "Ampfing - Altmühldorf" (7,8 km) hat das Eisenbahn-Bundesamt drei Planfeststellungsbeschlüsse erlassen, und zwar:
(Infos zu Planfeststellungsverfahren allgemein)
- für den Planungsabschnitt 61 "Ampfing", Bahn-km 64,800 bis 68,350 (3,55 km) am 15.05.2008
- für den Planungsabschnitt 62 "Mettenheim", Bahn-km 68,350 bis 71,650 (3,3 km) am 05.02.1993 und 24.06.1998
- für den Planungsabschnitt 63 "Altmühldorf", Bahn-km 71,650 bis 72,600 (0,95 km) am 30.08.2007
Baubeginn für den Begegnungsabschnitt "Ampfing - Altmühldorf" war im Juni 2008; die offizielle Inbetriebnahme erfolgte am 11.12.2010.
Ferner gibt es zahlreiche Planfeststellungsbeschlüsse und -genehmigungen z.B. für die Beseitigung von Bahnübergängen, den Bau von Brücken und Ersatzwegen, den Neubau von elektronischen Stellwerken mit Kabeltiefbau. Größtenteils sind diese Maßnahmen bereits realisiert bzw. im Bau.
Als nächstes soll der Begegnungsabschnitt "Altmühldorf - Tüßling" (11,6 km) zweigleisig ausgebaut werden. Dieser wurde in die Planungsabschnitte PA 01 "Altmühldorf - Mühldorf" (3,85 km) und PA 02 "Mühldorf - Tüßling" (7,75 km) unterteilt.
Für jeden Planungsabschnitt wird ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Derzeit laufen die Anhörungsverfahren.
Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern vom 05.03.2012.