Die Einstufung von Schienenprojekten im Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan ist von großer Bedeutung für die Realisierung der einzelnen Projekte. Von der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan hängt die weitere Planung sowie Umsetzung ab.
Der Bundesverkehrswegeplan und der Bedarfsplan enthalten grundsätzlich Vorhaben des „Vordringlichen Bedarfs“, des „Weiteren Bedarfs“ und „Internationale Projekte“.
| Einstufung des Vorhabens |
Bedeutung
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| Vordringlicher Bedarf |
Realisierung des Vorhabens bis 2015 geplant – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel (Haushaltsvorbehalt); uneingeschränkter Planungsauftrag
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Weiterer Bedarf
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Keine vollständige Realisierung bis 2015; Planung nur in Ausnahmefällen zulässig
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Internationales Projekt
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Projekte mit über dem nationalen Rahmen hinausgehender Bedeutung; Vereinbarung mit Nachbarland erforderlich; Keine Aussage über Realisierungszeitpunkt und Finanzierung
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Der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing einschließlich Abzweig Tüßling - Burghausen sowie die Elektrifizierung sind im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 (Beschluss der Bundesregierung vom 02.07.2003) und im Bedarfsplan (Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15.09.2004, in Kraft getreten am 22.09.2004) wie folgt eingestuft:

Klicken Sie hier, um die Grafik „Einstufung der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing einschließlich Abzweig Tüßling“ anzusehen.
Klicken Sie hier, um eine tabellarische Übersicht über die Einstufung des Bahnausbaus und der Elektrifizierung zu erhalten.
Im vordringlichen Bedarf stehen nur:
- Umfahrung Berg am Laim
- Begegnungsabschnitte "Thann-Matzbach - Schwindegg" und "Ampfing - Mühldorf"
- viergleisiger Ausbau München-Ost - Markt Schwaben
- Truderinger Kurve (Verbindung der Strecke München - Rosenheim mit der Strecke München - Mühldorf)
In der Mittelfristplanung 2004 - 2008 für die Bundesschienenwege (66 Projekte) ist nur die Fertigstellung der "Umfahrung Berg am Laim" enthalten.
Für den Begegnungsabschnitt "Ampfing - Mühldorf" wurde jedoch im September 2005 eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn AG abgeschlossen. Die vorgezogene Realisierung - jetzt geplant bis 2010 - wurde möglich durch das "Zwei-Milliarden-Euro-Zusatzprogramm der Bundesregierung zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur".
Die Gesamtkosten für die Ausbaustrecke "München - Mühldorf - Freilassung - Grenze D/A" betragen ca. 2,8 Milliarden Euro.
Ergänzend zum Bedarfsplan 2004 (hier sind im "Vordringlichen Bedarf" in der 1. Baustufe nur die Begegnungsabschnitte "Thann-Matzbach - Schwindegg" und "Ampfing - Mühldorf" vorgesehen) sollen jetzt folgende Begegnungsabschnitte geplant und gebaut werden:
- Markt Schwaben - Hörlkofen (Finanzierung mit SPNV*-Mitteln nach § 8 Abs. 2 BSchwAG)
- Obergeislbach - Dorfen (Finanzierung mit SPNV*-Mitteln nach § 8 Abs. 2 BSchwAG)
- Ampfing - Mühldorf (Finanzierung nach § 8 Abs. 1 BSchwAG)
- Mühldorf - Tüßling (Finanzierung nach § 8 Abs. 1 BSchwAG)
*SPNV = Schienenpersonennahverkehr
Ferner soll der dreigleisige Ausbau von Freilassing bis zur Grenze D/A (bis Salzburg) erfolgen.
Die beiden o.g. SPNV-Maßnahmen sind nach Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie jedoch erst nach erheblicher Aufstockung der Bundesmittel realisierbar und deshalb in der aktuellen bayerischen Landesliste bisher nur nachrichtlich aufgeführt.
Die Abschnitte "Altmühldorf - Tüßling" sowie die Anbindung des elektronischen Stellwerks Mühldorf - Burghausen wurden zunächst in das "Arbeitsplatzprogramm Bauen und Verkehr" vom 04.12.2008 (Konjunkturprogramm I) sowie mit "Verstärkungsmitteln" auch in das "Konjunkturprogramm II" vom 20.02.2009 aufgenommen.
Das dritte Gleis "Freilassing - Grenze D/A" soll aus den Mautmehreinnnahmen 2009 - 2012 mitfinanziert werden.