Ausgangslage
Laut Definition drückt sich der soziale Zusammenhalt einer Gesellschaft „in der Bereitschaft ihrer Mitglieder aus, solidarisch zu handeln... Als konkrete Form gilt die gegenseitige Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft wie der Familie, der Nachbarschaft oder einer Gruppe.“ (Wörterbuch der Sozialpolitik). Solidarisches Handeln ist eine Grundbedingung für die Funktionstüchtigkeit und Überlebensfähigkeit einer Gesellschaft. Unter „sozialem Netzwerk“ verstehen wir daher, dass es im Landkreis funktionsfähige ehrenamtliche und institutionelle Strukturen gibt, die den Zusammenhalt der Gesellschaft fördern, sei es durch Integration von Randgruppen, sei es durch Unterstützung Hilfebedürftiger.
Bereits heute gibt es im Landkreis eine ganze Reihe an Organisationen und Vereinen, die diese Aufgaben bewältigen. So z.B. die Caritas, das bayerische Rote Kreuz, die Dorfhelferinnen und Betriebshelfer in Bayern GmbH, das Eltern-Kind-Programm der Erzdiozese München und Freising, die Behindertenwerkstätten Ecksberg, aber auch der Sozialpädagogische Dienst des Landratsamts.
Entscheidend ist jedoch, dass sich die Einstellung bei der Mehrheit der Bevölkerung ändert: es geht nicht mehr primär nur darum, welche Rechte der Einzelne gegenüber dem Staat hat. Vielmehr kommt es darauf an, auch die Pflichten in den Mittelpunkt zu stellen. Sicherlich dürfen Hilfsbedürftige nicht zu Bittstellern werden und in Armut abgleiten, aber jeder hat auch die Pflicht, alles Mögliche zu tun, um von der Hilfe des Staates weniger oder nicht abhängig zu werden. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung. Eigenverantwortung auch im Sinne von Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlichem Engagement.