Medizinische Versorgung
Erstuntersuchung nach §36 und §62 Asyl VG
Innerhalb der ersten 3 Tage nach Ankunft in einer Erstaufnahme werden alle Asylbewerber ausführlich ärztlich untersucht. Bei uns erfolgt dies in Kooperation des Gesundheitsamtes mit der Kreisklinik Mühldorf.
- Die Untersuchung erfasst:
- Eine körperliche Untersuchung
- Eine Röntgenaufnahme/ Bluttest auf Tbc
- Einen Bluttest auf HIV und Hepatitis B
- Weitere Untersuchungen je nach Symptomen
Medizinische Versorgung nach Verlegung in den Landkreis
In der Erstaufnahme in Waldkraiburg erfolgt die medizinische Versorgung durch eigene vor Ort eingerichtete Sprechstunden, die von erfahrenen Hausärzten abgehalten werden; bei Bedarf Überweisung zu Fachärzten/Klinik
Nach Verlegung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder in eine dezentrale Unterkunft in einen Landkreis erfolgt die medizinische Versorgung durch niedergelassene Haus-und Fachärzte.
- Hierzu erhalten die Asylbewerber während des laufenden Asylverfahrens pro Quartal einen Behandlungsschein für Hausarzt/Kinderarzt und Zahnarzt. Sie haben freie Arztwahl, falls erforderlich veranlasst der Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt. Stationäre Maßnahmen/ Operationen sind außer im Notfall vorab genehmigungspflichtig.
- In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland haben Asylbewerber nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes umfasst die medizinische Versorgung lediglich die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände.
- Daneben besteht Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder, Hebammenleistungen, sowie von der STIKO empfohlene Impfungen.
Nach 15 Monaten erfolgt in der Regel die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.
Impfungen
Das Gesundheitsamt unternimmt erhebliche Anstrengungen um die Durchimpfungsraten bei allen Asylbewerbern zu erhöhen.
Viele Impfungen erfolgen in den Gemeinschaftsunterkünften vor Ort und in Impfsprechstunden im Gesundheitsamt, in sehr guter Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Neudecker.
In Kooperation mit den Schulleitern der Berufsschulen läuft eine groß angelegte Impfaktion um bei allen neu aufgenommenen jugendlichen Asylbewerbern – Schülern einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten.
im Jahr 2014 1068 Impfungen
im Jahr 2015 1759 Impfungen
im Jahr 2016 2621 Impfungen
im Jahr 2017 1044 Impfungen
Impfungen können aber auch jederzeit mit dem Behandlungsschein beim Hausarzt/ Kinderarzt durchgeführt werden.
Impftermine im Gesundheitsamt können bei Brigitte Sedlaczek erfragt werden:
Tel.: 08631/ 699-512