Kurse bei Bildungsträgern
Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es für zugewanderte Menschen viele Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache. Hier finden Sie alle Starttermine zu den Deutschkursen im Landkreis:
Sprachkurstabelle 2021
Kursort |
Kursbeginn |
Kurszeit |
Integrationskurs allgemein |
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VHS Waldkraiburg |
22.02.2021 – 24.11.2021 |
08.30 – 12.30 Uhr |
VHS Waldkraiburg |
12.04.2021 – 10.05.2022 |
18.00 – 21.00 Uhr |
DeuFö Spezialmodul A2 |
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BFZ Peters Waldkraiburg |
April/August 2021 |
08.15 – 12.15 Uhr |
DeuFö Spezialmodul B1 |
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BFZ Peters Waldkraiburg |
März/Juli 2021 |
08.15 – 12.15 Uhr |
DeuFö Basismodul B2 |
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VHS Waldkraiburg |
22.02.2021 |
08.30 – 12.30 Uhr |
VHS Mühldorf |
01.03.2021 |
08.30 – 12.45 Uhr |

Diese Übersicht gibt eine erste Information über die verschiedenen Kursarten und hilft beim Finden des richtigen Kurses.

Folgende Bildungsträger bieten die Sprachkurse im Landkreis an:
Integrationskurse:
Bfz Passau gGmbH Außenstelle Mühldorf
Erstorientierungskurse:
Bfz Passau gGmbH Außenstelle Mühldorf
DAA GmbH Altöttig (Außenstelle Waldkraiburg)
Einstieg-Deutsch-Kurse:
Berufsbezogene Deutschsprachförderung:
DAA GmbH Altöttig (Außenstelle Waldkraiburg)
Bfz Passau gGmbH Außenstelle Mühldorf
Weitere Informationen und wichtige Links:
Informationen rund um den Integrationskurs
Formulare zum Integrationskurs
Informationen zu berufsbezogenen Deutschkursen
Informationen zum Erstorientierungskurs
Informationen zum Einstieg-Deutsch-Kurs
Webseiten und Apps zum Deutschlernen
Querverweis auf „Interessante Links à Deutsch lernen“
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – Neue Zugangsmöglichkeiten zu Sprachkurse und Maßnahmen
Am 01.08.2019 trat im Rahmen des sog. „Migrationspakets“ das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG) in Kraft. Durch dieses Gesetz sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerber*innen und Geduldeten, in ihren Bemühungen zur Integration und insbesondere zur Aufnahme einer Beschäftigung unterstützt werden. Das Gesetz richtet sich daher an arbeitsmarktnahe Personen, also Geflüchtete, bei denen die grundsätzliche Möglichkeit zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit besteht. Das Kriterium der Arbeitsmarktnähe trifft auf Personen zu, die bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet, beschäftigt oder in betrieblicher Berufsausbildung sind oder in einer Einstiegsqualifizierung, in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder in der Assistierten Ausbildung gefördert werden.
Dadurch erhalten arbeitsmarktnahe Geflüchtete, die aus einem Land mit unklarer Bleibeperspektive kommen, unter bestimmten Umständen Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen sowie Maßnahmen während der Ausbildung. Der Zugang zu Sprachkursen ist für Personen aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (aktuell: Syrien und Eritrea) weiterhin geöffnet, während Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach wie vor ausgeschlossen sind. Asylbewerber*innen, die noch nicht schulpflichtige Kinder erziehen, müssen das Kriterium der Arbeitsmarktnähe nicht erfüllen, um Zugang zur Sprachförderung zu erhalten.
Durch das ABFG ergeben sich die folgenden Neuerungen:
Arbeitsmarktnahe Asylbewerber*innen (sog. Gestattete), die vor dem 01.08.2019 eingereist sind und seit mindestens 3 Monaten gestattetem Aufenthalt in Deutschland leben, erhalten künftig Zugang zu
• Integrations- und Berufssprachkursen
• Berufsvorbereitenden Maßnahmen und Assistierter Ausbildung
Arbeitsmarktnahe Geduldete, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, erhalten künftig Zugang zu:
• Berufssprachkursen, bei mindestens 6 Monaten geduldetem Aufenthalt in Deutschland
• Berufsvorbereitenden Maßnahmen und Assistierter Ausbildung, bei je mindestens 3 Monaten geduldetem Aufenthalt in Deutschland
Zudem kann während der Teilnahme an einem Integrations- bzw. Berufssprachkurs, der für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist, künftig weiterhin Arbeitslosengeld bezogen werden.