Belehrung von Personal im Lebensmittelbereich
Die Weltgesundheitsorganisation zählt Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt. Das betrifft nicht nur arme südliche Länder. 200.000 gemeldete Fälle jährlich in Deutschland sind nur die Spitze eines Eisbergs, man rechnet mit einer zehnmal höheren Dunkelziffer. Durch mangelnde Sauberkeit werden krankmachende Bakterien und Viren in die Lebensmittel eingebracht, wo diese sich z. T. rasend schnell vermehren können.
Infektion mit Salmonellen und Camphylobacter sind häufig gemeldete Erkrankungen im Gesundheitsamt.
Im Bereich der Lebensmittelhygiene führt das Gesundheitsamt die Belehrung nach den §§ 42,43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch.
Nach dem IfSG brauchen Personen, die im Lebensmittelbereich gewerblich mit Lebensmittel direkt in Berührung kommen, eine sogenannte "Belehrungsbescheinigung".
Sie können zur Belehrung ins Gesundheitsamt kommen. Wir zeigen einen Film und führen mit Ihnen ein Informationsgespräch über die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln.
Dafür erheben wir eine Gebühr von Euro 14,00.
Belehrung und Bescheinigung für den Lebensmittelbereich
Anmeldung
Sie können sich online für eine Belehrung anmelden.
H I E R gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Bitte klicken einen der vorgegebenen Termine an und vervollständigen Ihre persönlichen Angaben.
Sie erhalten dann per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
Wenn der Link nicht funktioniert, dann senden Sie bitte direkt eine E-Mail an: gesundheitsamt@lra-mue.de
Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung, ob zu Ihrem Wunschtermin noch ein Platz frei ist.
Bitte beachten Sie, dass erst bei einer Bestätigung durch das Gesundheitsamt die Anmeldung ihre Gültigkeit erhält.
Minderjährige benötigen eine

des Erziehungsberechtigten. Den Vordruck erhalten Sie im Gesundheitsamt. Sie können auch gerne das Formular vorab ausdrucken und unterschrieben zum Termin mitbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der derzeitigen Corona-Pandemie bieten wir nur eingeschränkt Termine für die Belehrung nach § 43 IfSG an.
Für neu eingestellte Personen, welche zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in systemrelevanten Betrieben erstmals eine Tätigkeit aufnehmen wollen, ist eine Belehrung zwingend erforderlich.
Für diese Personen sind folgende Termine vorgesehen, eine Anmeldung ist erforderlich:
Termine:
Dienstag, 20. April 2021 um 10:30 Uhr
Donnerstag, 06. Mai 2021 um 10:30 Uhr
Donnerstag, 20. Mai 2021 um 17:00 Uhr
Bitte kommen Sie (nach Eingang der Anmeldebestätigung) 15 Min vor dem ausgewählten Termin mit einer FFP2 an den Haupteingang des Landratsamtes.
Ansprechpartner für Terminvereinbarung:
Stefan Aigner
Gesundheit
Zimmer: 0.75
Telefon: (08631) 699-510
Fax: (08631) 699-15510
stefan.aigner@lra-mue.de
Isabel Braun
Gesundheit
Telefon: 086316991044
Fax: 08631699151044
isabel.braun@lra-mue.de
Ansprechpartner für Fachfragen:
Monika Adamhuber
Gesundheit
Zimmer: 0.36
Telefon: (08631) 699-534
Fax: (08631) 699-533
monika.adamhuber@lra-mue.de
Detlef Vormwald-Kaeppele
Gesundheit
Zimmer: 0.71
Telefon: (08631) 699-516
Fax: (08631) 699-15516
detlef.vormwald-kaeppele@lra-mue.de
Weitere Informationen zum Bereich Hygiene im Lebensmittelbereich







Das Robert-Koch-Institut bietet aktuelle Informationen zu den Infektionskrankheiten und sonstigen Fragen im Bereich Gesundheit.
Robert Koch Institut
Beauftragte Ärzte
Durch das Gesundheitsamt wurden weiterhin folgende niedergelassene Ärzte im Landkreis beauftragt, die Belehrungen durchzuführen:
Ampfing:
Herr Dr. Feige
Herr Dr. Hiermer
Aschau a. Inn:
Herr Dr. Hann
Herr Dr. Pleier (Waldwinkel)
Buchbach:
Herr Schöngut
Gars a. Inn:
Herr Dr. Attenberger
Herr Dr. Barth
Haag i. OB:
Herr Dr. Liebl
Mettenheim:
Frau Dr. Altjohann
Mühldorf a. Inn:
Herr Dr. Sobotka und Frau Sobotka
Neumarkt Sankt Veit:
Herr Bayerl
Schwindegg:
Herr Dr. Dürner
Waldkraiburg:
Herr Koch
Zangberg:
Herr Dr. Loserth