Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch. Um zu gewährleisten, dass zur Durchführung dieser Kontrollen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich Gebühren für diese Kontrollen erhoben.

 

Beschreibung

Keine Gebühren werden erhoben, wenn

Gebühren für bestimmte Kontrollen im Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel- und der Veterinärüberwachung sind kostendeckend zu erheben. Rechtliche Vorgaben für die Gebührenerhebung enthalten insbesondere die Verordnung (EU) 2017/625 sowie das Kostengesetz und das Kostenverzeichnis (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

In folgenden Bereichen sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben (Art. 79 Verordnung (EU) 2017/625) Pflichtgebühren zu erheben:

Grundsätzlich sind bei der Berechnung dieser Pflichtgebühren folgende Faktoren zu berücksichtigen (Art. 81 Verordnung (EU) 2017/625):

Gemäß europarechtlichen Vorgaben haben die zuständigen Behörden (Kreisverwaltungsbehörden, Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit, Regierungen) im Bereich der europarechtlichen Pflichtgebühren ein hohes Maß an Transparenz hinsichtlich der Gebührenfestsetzung zu gewährleisten. Dementsprechend veröffentlichen sie auf ihren jeweiligen Internetseiten nähere Informationen zur Festsetzung der Gebühren in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese können - soweit die Links von der zuständigen Behörde bereitgestellt wurden - auch auf dieser Seite unter "Weiterführende Links" zugänglich sein.

Als Hilfestellung zur Anwendung des Kostenverzeichnisses hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz außerdem einen Leitfaden (siehe "Weiterführende Links“ ) erarbeitet.

 

Vom Landratsamt Mühldorf am Inn festgesetzte Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Die durch das Landratsamt Mühldorf kalkulierten Fleischhygienegebühren für die amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie die Gebühren für die amtlichen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung können Sie den folgenden Gebührenaufstellungen entnehmen: 

Gebührenaufstellungen Gewerbebetriebe (PDF, 01.01.2021)

 

Gebührenaufstellungen Hausschlachtungen (PDF, 01.01.2017)

 

Rechtsvorschriften

 

Weiterführende Links

Informationen der Futtermittelüberwachung zur Kostenerhebung für amtliche Kontrollen nach Art. 79 Abs. 2 Buchst. b) und Art. 79 Abs. 2 Buchst. c) der Verordnung (EU) 2017/625
Regierung von Oberbayern