Digitale Einreiseanmeldung
Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19.
Zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der bestehenden Prozesse der Quarantäneüberwachung hat die Bundesregierung die digitale Einreiseanmeldung entwickelt, welche die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung ersetzt. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de erhalten Sie ein PDF als Bestätigung.
Zu welchem Zeitpunkt bin ich verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen?
Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem der auf der Webseite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlichten Risikogebiete aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung vor der Einreise nach Deutschland auszufüllen. Die übermittelten Informationen werden dem für den Aufenthaltsort der einreisenden Person zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt, damit die Einhaltung der nach Aufenthalt in Risikogebieten geltenden Quarantänepflicht kontrolliert werden kann. Die Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte digitale Einreiseanmeldung (oder einer vollständig ausgefüllten Ersatzmitteilung in Ausnahmefällen) ist Voraussetzung für die Beförderung, wenn Sie mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus einreisen.
Folgende Personengruppen müssen keine Einreiseanmeldung durchführen:
- Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren,
- Personen, die im Freistaat Bayern ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler).
FAQs zur digitalen Einreiseanmeldung
Weitere Fragen und Antworten zu digitalen Einreiseanmeldung (DEA) finden Sie auch unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea/faq-dea.html
Zur Anmeldung besuchen die Reisenden die Website www.einreiseanmeldung.de und geben die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Sollte sich darunter ein Risikogebiet befinden, wird die reisende Person dazu aufgefordert, ihre persönlichen Daten und den Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Quarantäne anzugeben. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält die reisende Person eine PDF-Datei als Bestätigung.
Hat sich die reisende Person in den letzten 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten, wird der Prozess der Anmeldung vorzeitig beendet und keine Bestätigung ausgestellt. Minderjährige Mitreisende müssen keine eigene Anmeldung durchführen, sondern können gemeinsam bei der Anmeldung der verantwortlichen erwachsenen mitreisenden Person angegeben werden.
Die erhobenen Daten der Reisenden werden anhand des angegebenen Aufenthaltsortes in Deutschland automatisch dem zuständigen Gesundheitsamt zugeordnet und nur diesem zugänglich gemacht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, 14 Tage nach Einreise werden die Daten automatisch gelöscht.
Die Beförderer sind verpflichtet, sofern Sie nicht Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, vor der Beförderung zu kontrollieren, ob Reisende eine Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung vorweisen können (bei Unternehmen im Eisenbahnverkehr kann die Kontrolle auch noch während der Beförderung erfolgen).
Wenn Sie auf dem Luftweg direkt aus einem Staat außerhalb des Schengen-Raums einreisen, ist die Bestätigung über eine erfolgte digitale Einreiseanmeldung auf Anforderung im Rahmen der Einreisekontrolle (in der Regel gegenüber der Bundespolizei) vorzulegen.
Die Pflicht, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, trifft alle Einreisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben und die nicht unter eine der o.g. Ausnahmen fallen. Dies gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel eingereist wird.
Grenznah können die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (in der Regel die Bundespolizei) Stichprobenkontrollen durchführen und die Vorlage der Bestätigung verlangen.