Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

  • Landschaft

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Elektroschrott

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1.000 verschiedenen Substanzen. Darunter befinden sich wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, aber gleichzeitig auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber.

Deshalb ist die Entsorgung von Elektroaltgeräten über die Restmülltonne unzulässig!

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektrogesetz in Kraft.

Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten ist folgendes zu beachten:
 

 


Altbatterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen vom Leitbesitzer vor der Abgabe am Wertstoffhof/an der Wertstoffinsel entnommen werden und der gesonderten Batteriesammlung am Wertstoffhof zugeführt werden.

HINWEIS: Selbst vermeintlich entladene Hochenergiebatterien bergen enorme Kurzschlussgefahren, wenn sie mit anderen Hochenergiebatterien in Kontakt geraten! Deshalb müssen vor dem Einwurf in die gelben Hochenergiebatteriefässer die Pole abgeklebt werden. Infos erhalten Sie vom Wertstoffhofpersonal! 

   

 

 

Batteriebetriebene Elektrokleingeräte, bei

denen eine Vorabentnahme der Batterien nicht möglich

ist, werden getrennt von den anderen Geräten in einem

eigenen Behältnis am Wertstoffhof gesammelt.

 

 

 

 

Photovoltaikmodule und Nachtspeicherheizgeräte können nicht am Wertstoffhof abgegeben werden!

Einzelne Photovoltaikmodule aus Privathaushalten können kostenlos an der Übergabestelle der Kommunalen Abfallwirtschaft abgegeben werden. Es werden nur einzelne, defekte Module (nicht kompletter Rückbau) vom Eigentümer der privaten Aufdachanlage angenommen.

Nachtspeicherheizgeräte müssen ordnungsgemäß abgebaut und verpackt sein, damit die Abgabe an der Übergabestelle der Kommunalen Abfallwirtschaft kostenlos ist.

Weiter Auskünfte zur Übergabestelle bei der Abfallberatung!

 

Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter für Elektrogeräte sind seit Ende Juli 2016 nach dem neuen Elektro- und Elektronikgesetz verpflichtet, bei Verkauf eines neuen Elektro- und Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art unentgeltlich zurückzunehmen. Seit 1. Januar 2022 wurde die Rücknahmepflicht ausgeweitet: Jetzt müssen auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Für Supermärkte gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022. Ebenso müssen Händler und Vertreiber Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen. Dies darf nicht an den Kauf eines Gerätes geknüpft werden.

Näheres dazu in der Pressemitteilung.

Rücknahmepflicht Elektrogeräte


Elektrokleingeräte

Unter Beachtung der oben aufgeführten Aufzählung können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn Ihre Elektrokleingeräte  abgeben.

Unter Elektrokleingeräten versteht man:

 

Elektrogroßgeräte

An folgenden Wertstoffhöfen sind Container zur Sammlung von Elektrogroßgeräten aufgestellt:

Unter Elektrogroßgeräten versteht man:

 

Recycling!

Elektrogeräte werden in verschiedene Fraktionen - wie Metalle, Glas und Kunststoffe - getrennt und so in den jeweiligen Stoffkreislauf zurückgeführt. Entsprechend müssen weitaus weniger Ressourchen für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen werden. Damit wird die Umwelt enorm entlastet!

Weitere Informationen

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php       

http://www.lightcycle.de/ 

http://www.bmu.de/

http://www.duh.de/