Gebühren
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar.
Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus
- der Grundgebühr, die pro Monat und pro Grundgebühreneinheit erhoben wird.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten (z. B. Gewerbe) auf dem Grundstück. - der Leistungsgebühr, die abhängig vom Behältervolumen und von der Entleerungshäufigkeit berechnet wird.
Aktuelle Gebühren
Die aktuellen Gebühren ab dem 01.01.2020 im Landkreis Mühldorf a. Inn - Gebührenübersicht

Gebührenbescheide
Die Abfallgebührenbescheide erlässt der Landkreis. Bescheidsempfänger ist immer der Grundstückseigentümer bzw. der Wohnungseigentumsverwalter.
Die Abfallgebührenbescheide werden jeweils am Jahresanfang erlassen und verschickt. Sie gelten für den angegebenen Veranlagungszeitraum (im Regelfall für ein Kalenderjahr) und enthalten die zu zahlende Jahresgebühr und die Fälligkeitstage. Weitere Rechnungen zu den jeweiligen Fälligkeiten werden nicht verschickt.
Ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Grundgebühreneinheiten, Anzahl und Art der Restmülltonnen), wird ein neuer Gebührenbescheid erstellt.
Bitte teilen Sie und einen Eigentümerwechsel oder sonstige Änderungen immer schriftlich mit.
Ihre Ansprechpartner:
Brigitte Binsteiner
Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1
Telefon: (08631) 699-651
Fax: (08631) 699-15651
brigitte.binsteiner@lra-mue.de
Elisabeth Reiter
Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1
Telefon: (08631) 699-636
Fax: (08631) 699-15636
elisabeth.reiter@lra-mue.de
Gebühreneinzug
Seit 01. Januar 2001 zieht der Landkreis die Abfallgebühren ein.
Grundsätzlich gilt als Gebührenschuldner der Grundstückseigentümer. Er erhält auch die Gebührenbescheide. Eine Abbuchung vom Mieter/Pächter ist mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren nicht mehr möglich.
Bei Überweisung der Abfallgebühr bitte unbedingt beachten:
- Das richtige Kundenkonto (steht beim Gebührenbescheid unter dem Datum) angeben, da sonst die Abfallgebühr nicht Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann und eventuell irrtümlich einem anderen Kundenkonto gutgeschrieben wird.
- Auch bei Überweisung der Abfallgebühr durch den Mieter das richtige Kundenkonto angeben. Sollte dieses nicht bekannt sein, bitte andere Angaben machen, z. B. Name des Vermieters oder Anschrift des Mietobjektes, damit die Zahlungen richtig zugeordnet werden können.
Überweisungen an das Konto des Landkreises
KSK Mühldorf, BLZ 711 510 20, Kto.Nr. 11 66 8
IBAN-Nr. DE03 7115 1020 0000 0116 68, BIC BYLADEM1MDF
Die Einzugsermächtigung und eine Änderung der Bankverbindung müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
Formulare für SEPA-Lastschriftmandate finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner:
Ernestine Elbanna
Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/11 Außenstelle Färberstr. 1
Telefon: (08631) 699-737
Fax: (08631) 699-15737
ernestine.elbanna@lra-mue.de
Elisabeth Reiter
Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1
Telefon: (08631) 699-636
Fax: (08631) 699-15636
elisabeth.reiter@lra-mue.de