Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

  • Landschaft

Gebühren

Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn

Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar.

Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus

 

Aktuelle Gebühren

Die aktuellen Gebühren ab dem 01.01.2020 im Landkreis Mühldorf a. Inn - Gebührenübersicht

Müllgebühren - Übersicht

 

Gebührenbescheide

Die Abfallgebührenbescheide erlässt der Landkreis. Bescheidsempfänger ist immer der Grundstückseigentümer bzw. der Wohnungseigentumsverwalter.

Die Abfallgebührenbescheide werden jeweils am Jahresanfang erlassen und verschickt. Sie gelten für den angegebenen Veranlagungszeitraum (im Regelfall für ein Kalenderjahr) und enthalten die zu zahlende Jahresgebühr und die Fälligkeitstage. Weitere Rechnungen zu den jeweiligen Fälligkeiten werden nicht verschickt.

Ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Grundgebühreneinheiten, Anzahl und Art der Restmülltonnen), wird ein neuer Gebührenbescheid erstellt.

Bitte teilen Sie und einen Eigentümerwechsel oder sonstige Änderungen immer schriftlich mit.

Ihre Ansprechpartner:

Brigitte Binsteiner

Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1

Telefon: (08631) 699-651
Fax: (08631) 699-15651
brigitte.binsteiner@lra-mue.de

Elisabeth Reiter

Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1

Telefon: (08631) 699-636
Fax: (08631) 699-15636
elisabeth.reiter@lra-mue.de

 

Gebühreneinzug

Seit 01. Januar 2001 zieht der Landkreis die Abfallgebühren ein.

Grundsätzlich gilt als Gebührenschuldner der Grundstückseigentümer. Er erhält auch die Gebührenbescheide. Eine Abbuchung vom Mieter/Pächter ist mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren nicht mehr möglich.

Bei Überweisung der Abfallgebühr bitte unbedingt beachten:

Überweisungen an das Konto des Landkreises
KSK Mühldorf, BLZ 711 510 20, Kto.Nr. 11 66 8
IBAN-Nr. DE03 7115 1020 0000 0116 68, BIC BYLADEM1MDF

Die Einzugsermächtigung und eine Änderung der Bankverbindung müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.

Formulare für SEPA-Lastschriftmandate finden Sie hier.

 
Ihre Ansprechpartner:
 

Ernestine Elbanna

Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/11 Außenstelle Färberstr. 1

Telefon: (08631) 699-737
Fax: (08631) 699-15737
ernestine.elbanna@lra-mue.de

Elisabeth Reiter

Kommunale Abfallwirtschaft
Zimmer: F/10 Außenstelle Färberstr. 1

Telefon: (08631) 699-636
Fax: (08631) 699-15636
elisabeth.reiter@lra-mue.de