Zuschuss für Mehrwegwindeln
Liebe Eltern im Landkreis Mühldorf a. Inn,
Sie haben sich entschieden, Ihr Baby umweltbewusst mit Mehrweg-Windeln zu wickeln. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn unterstützt Sie dabei gern mit einem einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln/Stoffwindeln.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn fördert die Benutzung von Mehrweg- oder Stoffwindeln als wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung mit einem einmaligen Zuschuss für das erste Kind in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch mit 75,00 €.
Wenn Sie also folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Zuschuss zum Kauf von Mehrweg-Windeln beantragen (pro Familie wird der Zuschuss nur einmal gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder):
- Der Erstwohnsitz des/der Antragstellers/in und des Kindes liegt im Landkreis Mühldorf a. Inn.
- Ihr Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate.
- Es wird eine Originalrechnung für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln mit dem Antrag vorgelegt (private Quittungen werden nicht anerkannt).
- Für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln werden/wurden keine anderen/weiteren Zuschüsse von öffentlicher Seite (z. B. Städte/Gemeinden,...) in Anspruch genommen.
Und so beantragen Sie den Zuschuss:
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie diesen unterschrieben mit dem erfoderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail (abfallwirtschaft@lra-mue.de) an die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden wir Ihnen den Zuschuss umgehend überweisen.
