§ 72a SGB VIII - erweitertes Führungszeugnis
§ 72a SGB VIII – erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u. a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.
Im Zuge dessen schließt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn Vereinbarungen im Sinne des § 72a SGB VIII mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen.
Um die Antragsstellung für erweiterte Führungszeugnisse zu vereinfachen und über den Ablauf der Einsichtnahme und die gesamte Umsetzung zu informieren, stellt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn den Trägern und Vereinen folgende Infomaterialien und Formulare zum Download zur Verfügung.
- Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen
- Merkblatt des Justizministeriums zur Kostenbefreiung
- Kombi-Antragsformular für erweiterte Führungszeugnisse
- Formblatt zur Dokumentation der Einsichtnahme
- Excel-Vorlageliste für Beauftragte der Träger/Vereine
- Erfasste Straftatbestände und Gesetzestext





