Allgemeines zum Thema Kindertagespflege
Formen der Tagespflege
Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson:
Die Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson stellt die häufigste Form der Tagespflege dar. Das Kind wird stundenweise oder ganztags im Haushalt der Tages-pflegeperson betreut. Durch die wohnortnahe Betreuung wird es dem Kind ermöglicht, weiterhin wichtige Lebensbezüge (z. B. bisherige Schule/bisheriger Kindergarten, gewohnte Freizeitgestaltung…) beizubehalten.
Der tägliche Wechsel zwischen Elternhaus und Tagespflegestelle erfordert eine harmoni-sche Basis zwischen den Beteiligten und eine gemeinsame Grundhaltung in Erziehungs-fragen. Somit kann sichergestellt werden, dass sich das Kind wohl fühlt und keine Bezie-hungsabbrüche erleidet. Nur so kann die Tagespflege der Förderung des Kindes dienen, insbesondere in den ersten Lebensjahren.
Großtagespflegestelle:
Sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden, kann eine Großtagespflegestelle bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreuen.
Bei mehr als fünf Kindern ist eine Betreuung durch zwei Tagespflegepersonen nötig. Bei einer Betreuung von mehr als acht Kindern muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft (Mindestvoraussetzung: Erzieher/in) sein.
Alle Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis. Ab dem elften zu betreuenden Kind handelt es sich nicht mehr um eine Großtagespflegestelle. In diesem Fall ist eine Betriebserlaubnis (nach § 45 SGB VIII) zu beantragen.
Für die Großtagespflege gilt ebenfalls die räumliche Voraussetzung einer „Nutzungsän-derung“. Zudem sind Brandschutz (Rauchmelder, Fluchtwege), erhöhter sanitärer Aufwand, getrennte Spiel- und Schlafmöglichkeiten zu beachten.
Kriterien/Voraussetzungen zur Aufnahme:
Wer ein Kind in Tagespflege bei sich aufnehmen möchte, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Angemessene, kindgerechte Räumlichkeiten
- Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Akzeptanz durch den Partner und die eigenen Kinder
- Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern
- Ausreichende deutsche Sprachkompetenz
- Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Lebensstilen / Kulturen
- Interesse und Einfühlungsvermögen gegenüber dem Tagespflegekind
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie
- Mitteilung an das Jugendamt über Veränderungen der Lebenssituation (Wohnort, Trennung/Heirat, Geburt eines Kindes …)
- Keine Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII für eigene Kinder
- Bereitschaft zur Fortbildung
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Pflegeerlaubnis:
Jede Tagespflegeperson benötigt ab dem ersten betreuten Kind eine Pflegeerlaubnis. Keine Pflegeerlaubnis benötigt, wer ein Kind im Haushalt seiner Eltern betreut (Kinderfrau).
Eine Tagespflegeperson (nach § 43 SGB VII) ist, „wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will“.
Die Pflegeerlaubnis muss beim Amt für Jugend und Familie beantragt werden. Sie gilt für bis zu fünf zeitgleich zu betreuende Kinder aus fremden Haushalten und ist auf fünf Jahre befristet. In Einzelfällen kann die Pflegeerlaubnis auch mit Nebenbestimmungen versehen werden. Nach Ablauf der Erlaubnis sind eine Neubeantragung und eine erneute Vorlage aller aktualisierten Unterlagen erforderlich.
Folgende Nachweise müssen zum Erhalt einer Pflegeerlaubnis erbracht werden:
- Personalbogen
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 a BZRG für alle im Betreuungshaushalt lebenden Volljährigen
- Medizinische Stellungnahme
- Nachweis über einen „Erste-Hilfe-Kurs für Kinder“
- Teilnahme an Qualifizierungskursen für Tagespflegepersonen
Qualifizierung von Tagespflegepersonen:
Das Amt Für Jugend und Familie Mühldorf bietet in Kooperation mit den Jugendämtern Berchtesgadener Land und Traunstein Qualifizierungskurse für Interessierte an. Diese umfassen 160 Stunden und umfassen folgende Themen:
- Eingewöhnung
- Kindliche Entwicklung
- Spielerische Förderung im Alltag
- Gesunde Ernährung
- Schwierige Erziehungssituationen
- Kommunikation und Elternarbeit
- Konzepterstellung
- Versicherungsrechtliche Aspekte
- Betreuungsvertrag
- Steuerrechtliches zur Tagespflege
Wenn Sie an einem Qualifizierungskurs teilnehmen möchten oder Fragen haben, melden Sie sich bei Ingrid Buchberger.