Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Beistandschaft, Pflegschaft und Amtsvormundschaft

Beistandschaft, Pflegschaft und Amtsvormundschaft

Für betreuende Elternteile und deren Kinder, welche im Landkreis Mühldorf a. Inn ihren Wohnsitz haben, bietet das Amt für Jugend und Familie u.a. folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:

JETZT NEU: Online-Sprechstunden

Wir beraten Sie auch online im Rahmen von Online-Sprechstunden. Sie können einen Termin entweder über die 
Online-Terminvereinbarung des Landratsamtes oder telefonisch vereinbaren. Im Anschluss erhalten Sie in jedem Fall eine E-Mail
mit einem Link, der Sie direkt zur Sprechstunde führt.

Beistandschaft:

Sorgeberechtigte betreuende Elternteile können beim Amt für Jugend und Familie schriftlich eine Beistandschaft beantragen.
Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Amt für Jugend und Familie das minderjährige Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (inkl. Prozessvertretung im ersten Rechtszug und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen). Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
die Unterhaltszahlungen über das Amt für Jugend und Familie abzuwickeln.

Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden.

 

Vormundschaft und Pflegschaft:

Das Amt für Jugend und Familie wird u.a. Vormund eines Kindes:

  •     wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil minderjährig ist und daher sein Kind nicht vertreten kann
  •     wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht
  •     wenn das Amt für Jugend und Familie vom Familien- oder Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird

Das Amt für Jugend und Familie wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wird.

 

Beratung und Unterstützung:

Das Amt für Jugend und Familie berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile und volljährige Unterhaltsberechtigte (bis 21 Jahre) auf Anfrage u.a. bei folgenden Angelegenheiten:

  •     Unterhaltsansprüche eines Kindes oder jungen Volljährigen
  •     Vaterschaftsfeststellung
  •     Grundfragen zum Personensorgerecht

 

Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter:
 
Die Mutter, welche bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, kann vom Amt für Jugend und Familie unter Angabe des Geburtsortes sowie des Geburtsnamens des Kindes eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen, sofern keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben wurde und zwischenzeitlich keine Eheschließung mit dem Vater des Kindes erfolgte.

Allgemeiner Hinweis:
Sofern das Amt für Jugend und Familie für ein Kind weder im Rahmen einer Beistandschaft, noch beratend und unterstützend tätig ist, kann der barunterhaltspflichtige Elternteil keine konkrete Einzelberatung erhalten.

 

Ansprechpartner:

Beistandschaften
(Pflegschaften und Amtsvormundschaften je nach Anfall bzw. Bedarf):

 

 

 A - EL Frau Manuela Hölzlhammer

 

 EM - HAN Frau Ulrike Müller

 

 HAO - Kro Herr Tobias Biebl

 

 Krp - P Frau Birgit Nicklbauer
 Q - Se Frau Daniela Scharras
 Sf - Z Herr Thomas Wanke
   



Pflegschaften und Vormundschaften grundsätzlich und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

Herr Marco Mühlbauer

 

Frau Angelika Grevers