Der Unterhaltsvorschuss – Eine Hilfe für Alleinerziehende
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) will Kindern, die in einer Teilfamilie leben und ihren allein erziehenden Müttern und Vätern wirtschaftlich helfen.
Leistungen nach dem UVG erhält ein Kind, wenn es unter anderem
- in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG-II-Leistungen) beziehen oder
- durch die Zahlungen der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfebedürftigkeit vermieden oder
- der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von monatlich 600 Euro brutto erzielen.
Wie hoch sind die Leistungen nach dem UVG?
Die Höhe der UVG-Leistungen richtet sich wie der Unterhalt nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträgen in der Regelbetragsverordnung.
Nach Abzug des zu zahlenden Erstkindergeldes ergeben sich ab 01.01.2021 folgende Beträge:
- 187,00 Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- 252,00 Euro bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- 338,00 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Hiervon abgezogen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder Waisenbezüge, sowie bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr, die keine allgemeinbildende Schule besuchen, anrechenbare Einkünfte.
Die UVG-Leistungen müssen Sie schriftlich im Amt für Jugend und Familie beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der UVG-Stelle oder online hier:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
BITTE BEACHTEN: Dieser Antrag ist nur mit persönlicher Unterschrift des Antragstellers gültig. Anträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden!
Ansprechpartnerinnen (nach Buchstaben Nachnamens) :