Fahrerlaubnisbehörde
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein
Wann hat die Führerscheinstelle geöffnet?
Montag, Dienstag, Donnerstag
07.30 Uhr - 12:00 Uhr (Annahmeschluss 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluss 15:30 Uhr)
Mittwoch
07.30 Uhr - 13.00 Uhr
Freitag
07.30 Uhr - 12.30 Uhr (Annahmeschluss 12:00 Uhr)
Wo finde ich die Führerscheinstelle?
Mühldorf, Nordtangente 10 b, 1. Stock
Ist mein bestellter Kartenführerschein schon zur Abholung bereit?
Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 08631/699-753 oder -739 an. Wir informieren Sie gerne.
Was ist eine Karteikartenabschrift, für was brauche ich sie und wie bekomme ich eine?
- eine Karteikartenabschrift ist eine Abschrift Ihrer Führerscheindaten d.h. erteilte Füherscheinklassen, Ausstellungsdatum, Listennummer usw.
- wenn Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich verzogen sind und dort einen Führerschein beantragen möchten, müssen Ihre Führerscheindaten an die entsprechende Behörde weitergeleitet werden. Dies erfolgt durch die sogenannte Karteikartenabschrift. Sie bekommen eine Karteikartenabschrift unter den Nummer Tel. 08631/699-739 oder -753.
- Benötigt das Landratsamt Mühldorf eine Karteikartenabschrift von einer anderen Behörde, bitten wir Sie, diese an folgende Fax-Nummer zu schicken: 08631/699-749
Kann auch jemand Anderes für mich meinen Führerschein abholen?
Ja, dazu benötigt diese Person von Ihnen eine Vollmacht (formlos), muss den eigenen Personalausweis und den des Abholdenden dabeihaben. Ebenso bereits bestehende Führerscheine oder Prüfbescheinigungen.
Achtung: nicht möglich bei Verlustanträgen!