Baurecht, Denkmalrecht, Abgrabungsrecht, Sozialwohnungen
Fachbereich 41: - Bauen und Planen - Denkmalrecht - Abgrabungsrecht - Wohnraumförderung
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde für das Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn, ausgenommen das Stadtgebiet Waldkraiburg.
Für das Gebiet der Stadt Waldkraiburg ist die Stadt Waldkraiburg die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde.
Für Abgrabungsverfahren ist im gesamten Landkreis das Landratsamt Mühldorf a. Inn zuständig.
Sicher wohnen - Einbruchschutz
Flyer mit Informationen der Kripo Mühldorf

INFOS
Im Hauptgebäude
Erdgeschoß
Anschrift:
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Fachbereich 41
Töginger Straße 18
84453 Mühldorf a. Inn
Tel. 08631/699-0
Montag bis Donnerstag:
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.00 bis 13.00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung