Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG

Antrag auf Abgeschlossenheit nach WEG

Die Bescheinigung darüber, dass eine Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind, wird auf Antrag des Grundstückseigentümers, Erbbauberechtigten oder Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, erteilt.

Aus den Bauzeichnungen müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht oder Dauerwohnrecht beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum, Teilerbbaurecht oder Dauernutzungsrecht beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht gehörenden Einzelräume in der Bezeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Erforderliche Nachweise und Unterlagen zum Antrag:

  • aktueller Eigentümernachweis (z.B. unbeglaubigter Grundbuchauszug)
  • 3 Ausfertigungen des Aufteilungsplanes (Grundrisse, Ansichten, Schnitte - Plananforderungen siehe nachfolgendes "Infoblatt zum Antrag")
  • 3 Ausfertigungen des amtlichen Lageplanes mit Gebäudeeinzeichnung M: 1:1000

Bitte folgendes Infoblatt beachten:

Infoblatt zum Antrag

 

Über die benötigte Anzahl der Ausfertigungen erkundigen Sie sich bitte beim Notar. Eine Ausfertigung verbleibt im Landratsamt.

Zuständig ist:

Sebastian Wimpersinger

Bauen und Planungsrecht Gutachterausschuss Präv. Denkmalschutz
Zimmer: 1.21

Telefon: (08631) 699-595
Fax: (08631) 699-15595
sebastian.wimpersinger@lra-mue.de