Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Denkmalschutz

  • Erlaubnisse
  • Zuschussverfahren

 

Begriff des Denkmals

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (oder Teile davon) aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. (Art. 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).
 
Die Baudenkmäler des Landkreises Mühldorf a. Inn sind in einer Denkmalliste verzeichnet, die vom Landesamt für Denkmalpflege erstellt wurde und ggf. ergänzt wird.
 
Die Denkmalliste für die Bodendenkmäler wird vom Landesamt für Denkmalpflege (Abt. Bodendenkmalpflege) derzeit im Benehmen mit den Gemeinden und dem Landratsamt erstellt.
 
 
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist untere Denkmalschutzbehörde und zuständig für die Erlaubnisverfahren. Die fachliche Beurteilung erfolgt durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege.
 
 
Erlaubnispflichtig sind:

 

  • Änderungen an Baudenkmälern und an geschützten Ausstattungsstücken
  • Beseitigung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
  • Transferierung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern, soweit sich dies auf den Bestand und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken kann
  • Ausgrabung von Bodendenkmälern
  • Erdarbeiten in einem Bereich, in dem Bodendenkmäler vermutet werden


Im Baugenehmigungsverfahren wird die Erlaubnis mit der Baugenehmigung erteilt.

Weitere Informationen erfahren Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege https://www.blfd.bayern.de/

und auf der Seite des Bezirks Oberbayern hinsichtlich der Denkmalförderung: https://www.bezirk-oberbayern.de/Kultur/F%C3%B6rderung/Denkmalpflegef%C3%B6rderung/

 

 

Weitere Links:

Download-Formulare zum Denkmalschutz (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Bayernviewer Denkmal (Internetanwendung) - Denkmäler in Bayern

 

 

Kreisheimatpfleger

Peter Huber
Neefstraße 16
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 655 26 82
E-Mail: huber-peter@web.de
Handy: 0160 99 666 272

 

Ansprechpartner im Landratsamt:

Christian Stadler

Bauen und Planungsrecht Gutachterausschuss Präv. Denkmalschutz
Zimmer: 1.15

Telefon: (08631) 699-951
Fax: (08631) 699-15951
christian.stadler@lra-mue.de

Klaus Heimerl

Bauen und Planungsrecht Gutachterausschuss Präv. Denkmalschutz
Zimmer: 1.27

Telefon: (08631) 699-336
Fax: (08631) 699-15336
klaus.heimerl@lra-mue.de