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Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau
Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau, Wohnberechtigungsscheine
Im Landkreis Mühldorf a. Inn dürfen öffentlich geförderte Mietwohnungen nur nach Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines vergeben werden.
Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von uns, soweit Sie im Landkreis Mühldorf a. Inn gemeldet sind oder hier eine Wohnung schon sicher in Aussicht haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Gesamteinkommen des Haushalts.
Zusätzlich zum Antragsformular ist für jede im Antrag aufgeführter Person (ab 15 Jahre) eine gesonderte Einkommenserklärung abzugeben, alle Angaben sind mit Nachweisen zu belegen.
Antragsformular mit Einkommenserklärung:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php
Merkblätter:


Für die Bewohner der Stadt Waldkraiburg ist die Stadtverwaltung Waldkraiburg zuständig.
Die zuständige Ansprechpartnerin bei uns ist:
Marianne Zehentner
Bauen und Planungsrecht Gutachterausschuss Präv. Denkmalschutz
Zimmer: 0.21
Telefon: (08631) 699-459
Fax: (08631) 699-15459
m.zehentner@lra-mue.de