Wohnraumförderung
Beratungsstellen
Die Bewilligungsstelle der Wohnraumförderung berät über Finanzierung und Planung von Wohnraum.
Grundsätzlich bestehen Fördermöglichkeiten für:
- den Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung)
- Erst-/Zweiterwerb von Wohnraum
- die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Die Förderung beinhaltet
- ein Baudarlehen nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und /oder
- ein Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt ( www.labo-bayern.de )
Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung!
Die Förderung ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen, der angemessenen Größe des Grundstücks/Wohnraums, der Eigenleistung sowie der Tragbarkeit.
Die Mittel der Wohnraumförderung reichen nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich deshalb nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Wichtig:
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kaufeigenheim, Kaufeigentumswohnung oder für ein Fertighaus geschlossen wurde.
Ihre Sachbearbeiter erreichen Sie wie folgt:
Verwaltung:
Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen telefonisch einen Termin.
Weitere Informationen - auch über die Schaffung bzw. Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr