Unsere Leistungen
Allgemeine Hinweise zur Antragsstellung
- Grundsätzlich muss die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich bei unserer Dienststelle vorgenommen werden!
- Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde im Einwohnermeldeamt erledigt werden kann. Hier finden Sie die in Frage kommenden Gemeinden:
- Gemeinde Kirchdorf
- Markt Buchbach
- Gemeinde Maitenbeth
- Markt Gars a. Inn
- Gemeinde Rechtmehring
- Markt Haag i. OB
- Gemeinde Reichertsheim
- Stadt Waldkraiburg (nur Fahrschüleranträge!)
- Gemeinde Unterreit
- Bei der Antragstellung muss der Antragsteller seine Identität nachweisen können. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen
- Personalausweises (mit Angabe der aktuellen Wohnadresse) oder
- Reisepasses mit amtlicher Meldebescheinigung
notwendig. Das Ausweisdokument ist dann auf Verlangen dem Bediensteten vorzuzeigen.
- Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild ab 29. Oktober 2008!
Das dem Antrag beizufügende Lichtbild muss den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entsprechen (sog. biometrisches Foto).
Aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne
Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
- Voraussetzung für die Antragstellung ist ein ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (§ 7 FeV). Außerdem kann der Antrag nur dann beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eingereicht werden, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Mühldorf a. Inn hat (§73 Abs. 2 FeV). Sollte der Antragsteller nur seinen Nebenwohnsitz im Landkreis Mühldorf a. Inn haben und er den Antrag trotzdem beim Landratsamt Mühldorf a. Inn einreichen wollen, so ist eine Zustimmung nach § 73 Abs. 2 FeV von der Behörde des Hauptwohnsitzes notwendig.
- Um eine unnötige Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden, bitten wir Sie, die Anträge vollständig einzureichen!
- Das Antragsformular kann handschriftlich ausgefüllt werden (deutlich lesbar und in Druckbuchstaben). Für den Fall, dass wir noch Fragen zu Ihrem Antrag haben, geben Sie bitte eine Telefonnummer (auch Handynummer) an, unter der wir Sie erreichen können.
- Die Abholung von Karteikartenabschriften oder eine Auskunft über den Stand der Bearbeitung eines Antrages kann im Regelfall durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.