Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
- zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden
- Kopie des Originalführerscheins
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn der Führerschein nicht von Landratsamt Mühldorf a. Inn ausgestellt wurde.
- aktuelles Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (§ 19 FeV)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf (§ 12 Abs. 7 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anforderungen nach Anlage 5 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
Gebühr i. H. v. 38,80 Euro
Hinweis: Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Originalführerschein abzugeben. Dieser kann dann entwertet zurückgegeben werden!