Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr, nach Vollendung des 45. Lebensjahr für 5 Jahre und die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE für längstens 5 Jahre erteilt!
Um eine reibungslose Verlängerung vornehmen zu können, muss der Verlängerungsantrag rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Ablauf, bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
- zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden
- aktuelles Lichtbild, das der Passverordnung entspricht
- Kopie des Originalführerscheins
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn der Führerschein nicht von Landratsamt Mühldorf a. Inn ausgestellt wurde.
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens von einem Augenarzt, vom Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner, einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (TÜV), einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2 FeV müssen erfüllt sein), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf (§ 12 Abs. 7 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner oder Hausarzt (Anforderungen nach Anlage 5 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
Gebühr i. H. v. 38,80 Euro
Hinweis: Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins ist der alte Originalführerschein abzugeben. Dieser kann dann entwertet zurückgegeben werden!