Asylrecht

Asylrecht:

Teamleitung:

Frau Anna Auer

 

Sachbearbeiter:

 

Nachname A - K:

Frau Xenia Dorland-Friedrich

 

Nachname L - Z:

Frau Johanna Lindinger

 



 

Leistungsrecht:

Teamleitung:

Herr Thomas Motog

 

Sachbearbeiter:

Nachname A - C:

Frau Kathrin Dachsberger
 

Nachname D - Ma:

Frau Tina Dantmann

 

 Nachname Mb - Sa:

Frau Marina Güntner

 

Nachname Sb - Z:

Frau Corinna Wagenhofer

 

 

 

 

 

Asylunterbringung:

Teamleitung:

Herr Thomas Motog

 

Sachbearbeiter:

 

Herr Manuel Schäfer

 

 

 

 

Erstantrag Asylbewerber Leistungen neu.pdf



 

Informationen der Agentur für Arbeit/ Jobcenter für Menschen mit Migrationshintergrund

Hier finden Sie einige wichtige Informationen und Kontaktdaten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters zum Thema Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Checkliste für Anträge auf Leistungen nach SGB II.pdf

 

Informationen der Bundesagentur für Menschen mit Migrationshintergrund.pdf

 

Infos zu Praktika für Asylbewerber.pdf

 

Kontaktwege_zur_Agentur_fuer_Arbeit_Jobcenter.pdf

 

Warnung vor erpresserischen Drohanrufen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge warnt aktuell Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor anonymen erpresserischen Telefonanrufen von Personen, die sich als Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgeben und einen Geldbetrag gegen eine Abschiebung einfordern. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/Buergerservice/buergerservice-node.html
 

 

Asylantragstellung


Asylsuchende sollen sich zur Ersterfassung bei der Erstaufnahme für Asylbewerber

Regierung von Oberbayern
Heidemannstraße 60
80939 München

 

melden.

 

Zur persönlichen Asylantragstellung werden Asylsuchende an die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in München verwiesen:


Zweigstelle des Bundesamtes für die 
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
- Außenstelle M 2 - München
Boschetsrieder Straße 41
81379 München

 

Über diesen Asylantrag wird ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Ausländerbehörde ist an die unanfechtbare Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden.

 

Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden 2,6 % der dem Regierungsbezirk Oberbayern zugeteilten Asylbewerbern aufgenommen.

 

 

Ablauf des deutschen Asylverfahrens:

 

Ablauf Asylverfahren deutsch.pdf

 

Ablauf Asylverfahren englisch.pdf