Einbürgerung

                
  • Allgemeine Voraussetzungen
    (wirtschaftliche Verhältnisse gesichert, ausreichende Deutschkenntnisse usw.)
     
  • Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern eines deutschen Staatsangehörigen

 

  • Einbürgerung eines Ausländers mit mindestens 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
     
  • Einbürgerung von ehemaligen Deutschen
     
  • Gebühr: 255 Euro

 

Anspruchseinbürgerung

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Ermessenseinbürgerung

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Ansprechpartner:

Frau Gabriele Bauer-Kroiss

(nur vormittags)

Frau Beate Mooshuber

(nur vormittags)

Frau Brigitte Kreß

(nur vormittags)

Frau Julia Moosherr

 

Öffnungszeiten:

 Montag:  08:00 - 14:00 Uhr
 Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr
 Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr
 Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr
 Freitag:  08:00 - 13:00 Uhr