Gaststättenrecht

Für den Betrieb einer Gaststätte (Ausschank von alkoholischen Getränken) ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Bitte beachten Sie hierzu folgendes Merkblatt:

Ansprechpartner:

Herr Bernd Hofer



Für einmalige Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste) erteilen die Gemeinden gaststättenrechtliche Erlaubnisse ("Gestattungen"). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.