Gaststättenrecht
Für den Betrieb einer Gaststätte (Ausschank von alkoholischen Getränken) ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Bitte beachten Sie hierzu folgendes Merkblatt:
Ansprechpartner:
Herr Bernd Hofer
Für einmalige Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste) erteilen die Gemeinden gaststättenrechtliche Erlaubnisse ("Gestattungen"). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.