Für den Betrieb einer Gaststätte (Ausschank von alkoholischen Getränken) ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
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- Antrag (einzureichen über die Gemeinde des Betriebssitzes)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate)
- Teilnahmebescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in den wesentlichen lebensmittelrechtlichen, hygienischen und gewerberechtlichen Vorschriften
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamtes beauftragten Arztes über eine erfolgte Belehrung über Tätigkeitsverbote usw. ("Gesundheitszeugnis")
- Pachtvertrag
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
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Ansprechpartner:
Herr Bernd Hofer
Für einmalige Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste) erteilen die Gemeinden gaststättenrechtliche Erlaubnisse ("Gestattungen"). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.