Gewerberecht
GEWERBERECHTLICHE ERLAUBNISSE UND GENEHMIGUNGEN, ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE GEWERBE
Seit 01.01.2020 ist für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler und Bauträger) die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zuständig. Für Angelegenheiten in diesem Bereich bitten wir Sie, sich direkt dorthin zu wenden.
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B. Überwachungsbedürftige Gewerbe: Bei folgenden Gewerben muss der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) beim Landratsamt Mühldorf a. Inn vorlegen:
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
Ansprechpartner: Herr Bernd Hofer
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. |