Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Gewerberecht

                         

 GEWERBERECHTLICHE ERLAUBNISSE UND GENEHMIGUNGEN, ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE GEWERBE


A. Gewerberechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen:

  • Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen

    Die Gewerbeanzeigen sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) zu erstatten. Nähere Auskünfte erhalten Sie dort.
     
  • Privatkrankenanstalten

    Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08631/699-436 (Herr Hofer).
     
  • Schaustellungen von Personen

    Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08631/699-436 (Herr Hofer).
     
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, braucht eine Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde. Zusätzlich wird noch eine Erlaubnis der für den Aufstellungsort zuständigen Gemeinde benötigt.
    Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.
     
  • Spielhallen

    Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich.

    Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

    - Antrag
    - Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
    - Lageplan

    Für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis fallen folgende Gebühren an:

    - Grundgebühr 500 Euro und
    - pro Geldspielgerät (max 12 zulässig) 150 Euro
     
    Hinweis:
    Die Spielhalle muss baurechtlich als Spielhalle genehmigt sein!  

    Ansprechpartner:  Herr Bernd Hofer

     

  • Bewachungsgewerbe:

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis.

    Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

    - Antrag
    - Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
    - Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer
      über die Unterrichtung in den wesentlichen rechtlichen
      Vorschriften
    - Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtver  sicherung
    - Nachweis über finanzielle Mittel oder Sicherheiten

    Für die Erteilung der Bewachungserlaubnis fallen  Gebühren von 250 - 350 Euro an.

    Ansprechpartner: , Frau Jasmin Binder

 

  • Makler und Bauträger

           Seit 01.01.2020 ist für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c                 Gewerbeordnung (Makler und Bauträger) die Industrie- und                           Handelskammer für München und Oberbayern zuständig. Für                       Angelegenheiten in diesem Bereich bitten wir Sie, sich direkt dorthin             zu wenden.

 

  • Reisegewerbe

    Eine Reisegewerbekarte brauchen in der Regel alle Gewerbetreibenden, die außerhalb eines Ladengeschäftes ohne vorherige Bestellung Waren feilbieten, Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen aufnehmen.

    Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

    - Antrag (einzureichen über die Wohnsitzgemeinde)
    - Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      (nicht älter als drei Monate)

    Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte fallen Kosten von 100 Euro an.

    Ansprechpartner:  Herr Bernd Hofer  

     

   
                          

B. Überwachungsbedürftige Gewerbe:

Bei folgenden Gewerben muss der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) beim Landratsamt Mühldorf a. Inn vorlegen:

  • An- und Verkauf von
    • hochwertigen Konsumgütern , insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen

durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,

  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
     
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
     
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
     
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
     
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Ansprechpartner: 

Herr Bernd Hofer


C. Wanderlager

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.