Sprengstoffrecht

Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern ermöglicht die Übermittlung einer verschlüsselten Nachricht an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Vertrauliche Informationen können so auf digitalem Weg sicher eingereicht werden.

Sicheres Kontaktformular                      

Hinweise zum sicheren Kontaktformular

 

 

Aufgabengebiete Sprengstoffrecht

                    
  • Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    (erforderlich zum Fachkunde-Lehrgang, Sprengstoffrecht zum Böllerschießen, Vorderladerschießen, zum Laden u. Wiederladen v. Patronenhülsen)
     
  • Erteilung Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz
    Erlaubnis für das nicht gewerbsmäßige Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und das Verwenden von Treibladungspulver zum Vorderlader- und zum Böllerschießen (Erwerb, Umgang, Beförderung).
     
  • Verlängerung Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz


Ansprechpartner/innen:

Herr Michael Spirkl