Gastschulwesen

Der Landkreis Mühldorf a. Inn ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zur Zahlung von Gastschulbeiträgen für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises besuchen verpflichtet. Gastschüler/innen im Sinne des Gesetzes sind in diesem Zusammenhang jene Schüler/innen die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Einzugsbereich der besuchten Schule haben.

Dies gilt
 
a.)  für Berufsschüler/innen, die in einem Ausbildungsverhältnis bei einem Arbeitgeber des Landkreises Mühldorf a. Inn beschäftigt sind,
b.)  für Schülerinnen und Schüler die eine weiterführende Schule (Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen usw.) besuchen und Ihren gewöhnlichen/überwiegenden Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn haben.
 
Für die Zahlungspflicht sind vom Gesetzgeber Stichtage festgelegt. Diese Stichtage sind
 
a.)  für Berufsschüler/innen der 20. Oktober
b.)  für Schüler/innen an weiterführenden Schulen der 01. Oktober
c.)  für Landwirtschaftsschüler/innen der 10. November
 
der dem jeweiligen Rechnungsjahr vorangeht.
 
Die Abrechnung erfolgt
 
a.)   für Landwirtschaftsschüler/innen und Schüler/innen an weiterführenden Schulen nach gesetzlich festgelegten Beitragspauschalen
b.)   für Berufsschüler/innen nach Spitzabrechnung, d.h. nach anteiliger Umlage der jeweiligen Aufwendungen von der Gesamtschülerzahl auf die Gastschülerzahlen der einzelnen Schulen.
 
 
Als Sachaufwandsträger der Landkreisschulen ist  der Landkreis Mühldorf a. Inn natürlich auch berechtigt für die Gastschüler an diesen Schulen Gastschulbeiträge zu erheben.
 
Folgende weiterführenden Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn

Für die Gastschüler/innen an diesen Schulen erheben wir Gastschulbeiträge in Höhe der gesetzlich festgesetzten Beitragspauschalen. Diese Beitragspauschalen betragen derzeit
 
für Realschüler               825 €
für Gymnasiasten          950 €
 
Folgende beruflichen Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn

Für diese Schulen erfolgt die Gastschulbeitragserhebung in Form einer Spitzabrechnung mit der jeweiligen Aufteilung auf die Gesamtschülerzahl.
 
Außerdem verfügt der Landreis Mühldorf a. Inn noch über ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Haupthaus in Waldkraiburg und den Außenstellen in Starkheim bei Mühldorf a. Inn, in Haag i. OB und Lohkirchen.
 
Bei der Wirtschaftsschule Gester e.V. in Mühldorf a. Inn und der Franziskus-von-Assisi-Schule in Au bei Gars a. Inn handelt es sich um private Schulen, die sich somit auch in privater Trägerschaft befinden.