Heil- und Heilhilfsberufe
Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychologische Psychotherapeuten
- sonstige gesetzliche geregelte Heilberufe
Das Gesundheitsamt verständigt die zuständigen Behörden oder die jeweiligen Berufsvertretungen, wenn Befugnisse nicht eingehalten oder sonstige öffentlich rechtliche Berufspflichten nicht erfüllt werden.
Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
Meldepflichten für sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe:
Zu Beginn der Berufsausübung ist zu melden:
- Anschrift der Niederlassung
- Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Ambulante Krankenpflege:
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift sowie gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung anzuzeigen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung
oder
- Beschreibung der beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einem ärztlichen Zeugnis mit dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes. Die beiden letzteren dürfen nicht älter als 3 Monate sein
Ansprechpartner und Auskunft:
Martina Karl
Gesundheit
Zimmer: 0.42
Telefon: (08631) 699-528
Fax: (08631) 699-533
martina.karl@lra-mue.de
Kosten:
Meldung und Beratung kostenfrei
Meldebestätigung für Krankenkassen 8,50 €
Infektionshygienische Überwachung:
Darüber hinaus unterliegen Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe sowie Einrichtungen und Gewerbe, bei denen Tätigkeiten am Menschen durch Blut und Krankheitserreger übertragen werden können, der infektionshygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes.
Hygieneverordnung:
Wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein, Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte oder Instrumente Erreger von durch Blut übertragbaren Krankheiten (z.B. Aids, Hepatitis B und C) übertragen werden können, unterliegt der Hygieneverordnung.
Dies gilt insbesondere für das berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren, das Ausüben der Maniküre und Pediküre, das Tätowieren, Ohrlochstechen sowie für die Akupunktur.
Ansprechpartner und Auskunft:
Monika Adamhuber
Gesundheit
Zimmer: 0.36
Telefon: (08631) 699-534
Fax: (08631) 699-533
monika.adamhuber@lra-mue.de
Detlef Vormwald-Kaeppele
Gesundheit
Zimmer: 0.28
Telefon: (08631) 699-516
Fax: (08631) 699-15516
detlef.vormwald-kaeppele@lra-mue.de
Meldeformulare und weiterführende Informationen stehen für folgende Berufsgruppen zur Verfügung:
- Heilpraktiker
- Fußpfleger, Podologen
Informationen zur Heilpraktikerprüfung
Zu Fragen bzgl. der Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ist für Oberbayern das Gesundheitsamt München Land zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.landkreis-muenchen.de/
Anmeldung Heilpraktiker
Sie haben die Möglichkeit, das unten stehende Formular mit dem Acrobat Reader zu öfnen und auszufüllen.
Das ausgefüllte Dokument können Sie als E-Mail Anhang an das Gesundheitsamt senden: gesundheitsamt@lra-mue.de


Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker
Erstellt vom Europäischen Verband für Naturheilkunde e.V.

Anmeldung Fußpfleger und Podologen
Das Dokument kann mit einem Acrobat Reader geöffnet und ausgefüllt werden.
Sie haben dann die Möglichkeit, das Dokument als E-Mail-Anhang an das Gesundheitsamt zu senden: gesundheitsamt@lra-mue.de


Hygieneleitfaden für Fußpfleger und Podologen

Kontakt für weiterführende Informationen:
Gesundheitsamt Mühldorf
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Tel: 08631/699 509
E-Mail: gesundheitsamt@lra-mue.de