In Deutschland besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger wie z.B.
Salmonellen, EHEC, Shigellen (Ruhr), Noroviren, Campylobacter, Rotaviren, Hepatitis, FSME, Masern, Influenza usw..
Die Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt muss durch das untersuchende Labor oder den behandelnden Arzt erfolgen.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den Erkrankten auf und versucht mögliche Ursachen der Krankheit ausfindig zu machen.
Betroffene werden über Krankheit und Infektionsgeschehen beraten und informiert.
Gegebenenfalls werden notwendige Schutzmaßnahmen, wie z.B. vorübergehendes Verbot der Arbeit im Lebensmittelbereich (z. B. bei EHEC) oder Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. bei Masern) ausgesprochen.
Gemeinschaftseinrichtungen - Belehrungsbogen für Eltern