-
Informationen und FAQ für ukrainische Kriegsflüchtlinge und zu Hilfsangeboten
Zu den Formularen -
Landratsamt sucht Unterkünfte für Asylsuchende
Weitere Informationen -
Jetzt online beraten lassen
Termin buchen -
Jugendplattform mue360
Jetzt mitmachen!
Sie befinden sich hier
Info
Allgemeine Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach sind bedeutsame Umbruchphasen im Leben von Frauen und Männern - mit vielen Entwicklungschancen, aber oft auch mit vielen Fragen und Ängsten.
Wir sind gerne für Sie da und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Fragen - auch schon vor einer Schwangerschaft oder nach der Geburt (bis das Kind 3 Jahre alt ist).
An uns können sich Frauen und Männer wenden, werdene Mütter oder Väter, Paare, Alleinstehende....
Wir beraten kostenlos und anonym.
Schwangerschaftskonflikt (Beratung nach §219 StGB)
Unser Ziel ist es, Frauen und Männer im Schwangerschaftskonflikt mit ihren Sorgen aufzufangen und Hilfestellung bei der Klärung und Bewältigung der Probleme zu geben - denn wir wissen, es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft.
Im Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über die Rechtslage und Aufklärung über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruches.
Wenn Sie eine Beratungsbescheinigung benötigen, müssen Sie uns Ihren Ausweis vorlegen.
Gesetzliche Leistungen und Bestimmungen
Durch eine Schwangerschaft ergeben sich verschiedene Ansprüche auf staatliche finanzielle Leistungen. Gerne informieren wir Sie hinsichtlich der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten, vermitteln Sie an die zuständigen Behörden und Stellen weiter und bieten bei Bedarf auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme an.
Ein kurzer Überblick über Regelungen und Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt:
- Mutterschutzbestimmungen und Mutterschaftsgeld
- Elternzeit und Elterngeld
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Familiengeld
- Ggf. Wohngeld, Arbeitslosengeld II, …...
Finanzielle Hilfen
Bei Bedarf haben wir die Möglichkieit, einen Antrag bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" für Sie zu stellen. Möglich sind Beihilfen, die in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen - wie z. B. Umstandskleidung oder Babyausstattung. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass Sie sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und bereit sind, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auch mit anderen Stiftungen arbeiten wir zusammen.
Stiftungsleistungen sind immer freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Vertrauliche Geburt
Schwanger - und keiner darf es erfahren?
Wir lassen Sie nicht allein mit Ihrer Angst und Verzweiflung.
Scheuen Sie sich nicht - melden Sie sich bei uns. Sie müssen nicht allein bleiben mit Ihrer Angst, oder Ihr Kind heimlich, ohne medizinische Begleitung, zur Welt bringen. Wir helfen Ihnen und schützen Sie und Ihr Kind vertraulich und kostenlos. Wir kennen viele Hilfsangebote und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie können sicher sein: niemand wird von dem Gespräch erfahren - weder Angehörige und Arbeitgeber, noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen.
Abends, oder auch am Wochenende ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym & sicher" rund um die Uhr erreichbar unter der
Tel.-Nr.: 0800 40 40 020
Weitere Informationen finden Sie auch unter Aktuell