Trinkwasser

Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen im Landkreis gehört auch zum Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Trinkwasserverordnung.
Die zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen werden deshalb alle zwei Jahre auf ihren technischen sowie hygienischen Zustand überprüft.
Die Wasserversorgungsunternehmen, die diese Anlagen betreiben, müssen zusätzlich in regelmäßigen Abständen Untersuchungen des Trinkwassers durchführen lassen und dem Gesundheitsamt zur Kontrolle vorlegen.
Die Untersuchungsabstände werden durch das Gesundheitsamt festgelegt. Dabei spielen Faktoren wie Art der Anlage, Lage und Zustand der Brunnen und des Leitungsnetzes, Größe des versorgten Gebiets und die abgegebene Wassermenge, eine wichtige Rolle.
Vollzug TrinkwV 2001
Probennahmepläne gemäß § 14 Absatz 2 TrinkwV 2001 – Excel-Vorlage für den Probennahmeplan
Mit der ersten Novelle der Trinkwasserverordnung wurden wesentliche Änderungen in den §§ 14 und 19 der Trinkwasserverordnung vorgenommen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren über die Neuerungen, die sich hieraus im Vollzug der Trinkwasserverordnung bezüglich der Probennahmeplanung ergeben.
Die Probennahmeplanung ist nach § 14 Abs. 2 mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Das Gesundheitsamt muss jeweils zu Beginn des Folgejahres neben den Probeergebnissen auch über die Einhaltung des Plans gemäß § 21 Absatz 2 TrinkwV auf dem Dienstweg an das Bundesministerium für Gesundheit berichten.
Wir bitten Sie deshalb, ggf. in Zusammenarbeit mit dem von Ihnen beauftragten Labor, die Eintragung der vom Wasserversorgungsunternehmen geplanten Untersuchungen, ab dem Kalenderjahr 2016, in der folgenden Excel-Vorlage für den Probennahmeplan vorzunehmen und die Datei an das Gesundheitsamt (gesundheitsamt@lra-mue.de) zurückzusenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Tabellenblatt 1 - "Allgemeine Angaben" und 2 - "Terminplan WVU" vollständig ausfüllen müssen.
Hinweise zum Ausfüllen der Exceltabellen finden Sie auf jedem Arbeitsblatt oberhalb der Tabellen und in den Kommentaren (rote Ecken) zu einzelnen Zeilen oder Spalten. (Kommentare werden sichtbar wenn man mit der Maus auf die roten Ecken geht).
In den Tabellenblättern MP1, MP2 und MP3 sind die Parameter der jeweiligen Messprogramme (MP) hinterlegt, hier muss nichts ausgefüllt werden.
Für Rückfragen stehe wir gerne zur Verfügung.
Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat Informationen zum Thema Legoniellen zusammengestellt.
Auf die Seite gelangen Sie hier.
Legionellen - Anzeigeformular
Anzeigeformular bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes

Vom Umweltbundesamt wurden Empfehlungen zu den Gefährdungsanalysen bzgl. der Legionellenproblematik erarbeitet. Diese stehen Ihnen hier als pdf-Dokument zur Verfügung. Sie gelangen aber auch über den folgenden Link auf die weiterführenden Seiten des Umweltbundesamtes.

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
4. novellierte Trinkwasserverordnung seit Januar 2020 in Kraft
Die 4. novellierte Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) ist im Januar 2020 veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
Die TrinkwV steht Ihnen hier zur Verfügung.
(Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Es gilt immer die gedruckte Fassung im Bundesgesetzblatt)
Die Betreiber von Einzelwasserversorgungen wurden im Jahr 2013 vom Gesundheitsamt über die Änderungen bzgl. der TrinkwV und des daraus neu resultierenden Untersuchungsumfanges schriftlich informiert.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Monika Adamhuber
Gesundheit
Zimmer: 0.36
Telefon: (08631) 699-534
Fax: (08631) 699-533
monika.adamhuber@lra-mue.de
Detlef Vormwald-Kaeppele
Gesundheit
Zimmer: 0.28
Telefon: (08631) 699-516
Fax: (08631) 699-15516
detlef.vormwald-kaeppele@lra-mue.de
Evelyne Kirst
Gesundheit
Zimmer: 0.30
Telefon: (08631) 699-513
Fax: (08631) 699-15513
evelyne.kirst@lra-mue.de
Meldeformulare zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Pro Anlage ist ein Formular auszfüllen.
Die Formulare können am PC ausgefüllt werden.
Die ausgefüllten Formulare können per Post (Gesundheitsamt Mühldorf, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf) oder als Fax (Fax-Nr. 08631 / 699 533) dem Gesundheitsamt übermittelt werden.
Die gesamten Dokumente stehen auch auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Herunterladen zur Verfügung.



Radioaktivität im Trinkwasser
Den Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser finden Sie hier.
Trinkwasseruntersuchungsstellen in Bayern
Die Liste können Sie auch auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der jeweils gültigen Fassung downloaden.
Auf die Seite gelangen Sie hier.
Informationen und Formulare
Zum Betrachten benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können, falls er noch nicht auf Ihrem Computer installiert ist.
Ansprechpartner/-in
Dr. Benedikt Steingruber
Gesundheit
Zimmer: 0.44
Telefon: (08631) 699-519
Fax: (08631) 699-533
benedikt.steingruber@lra-mue.de
Monika Adamhuber
Gesundheit
Zimmer: 0.36
Telefon: (08631) 699-534
Fax: (08631) 699-533
monika.adamhuber@lra-mue.de