Gleichstellungsstelle
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung)
Seit 1. Juli 1996 gilt das Bayerische Gleichstellungsgesetz. Die Regelungen des Gesetzes beziehen sich auf den öffentlichen Dienst und sollen Signalwirkung für die Privatwirtschaft haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetztes zu fördern.
Sie setzt sich daher ein für
- Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern
- Chancengleichheit von Frauen und Männern und
- bessere Vereinbarkeit von Familien und Beruf.
Das Angebot der Gleichstellungsstelle richtet sich sowohl an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises als auch an die Bürgerinnen und Bürger.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- ist für Ratsuchende Vermittlungsstelle zu anderen Behörden, Beratungs- und Hilfseinrichtungen,
- ist Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Männer, die sich im beruflichen Bereich gegenüber dem anderen Geschlecht benachteiligt fühlen,
- organisiert Veranstaltungen und Ausstellung zu gleichstellungsrelevanten Themen,
- erarbeitet Informationsmaterialien,
- hält Kontakt zu Frauenorganisationen, Verbänden, Institutionen und Initiativen im Landkreis,
- nimmt Anregungen entgegen und wird Maßnahmen einleiten, um die Situation der Frauen und ihre Chancengleichheit zu verbessern,
- wird in der Öffentlichkeit auf spezielle Frauenanliegen aufmerksam machen, auf Missstände hinweisen und Frauen und Männer über ihre Rechte informieren.
Alle Frauen und Männer können sich an die Gleichstellungsstelle wenden, wenn sie
- Anregungen und Unterstützung suchen,
- zusammenarbeiten wollen mit Organisationen, Gruppen und Initiativen, die sich für Gleichstellungsfragen interessieren,
- Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau im Landkreis Mühldorf a. Inn haben.
Kommen Sie vorbei, rufen Sie an oder schreiben Sie
Ihre Anliegen werden streng vertraulich behandelt.
Die Beratung ist natürlich kostenlos
Ihre Ansprechpartnerin:
Gleichstellungsbeauftragte:
Frau Gerti Nützl
Stellvertreterin:
Sigrid Auer
INFOS
Gleichstellungskonzept
Hier zum Herunterladen:

Pressemitteilung
