Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung und I-Kfz 3
Seit dem 01.01.2015 können alle Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion sind, die medienbruchfreie – also rein elektronische – Außerbetriebsetzung (iKFZ) zur Abmeldung ihres Fahrzeugs über das Internet nutzen.
Ab dem 01.10.2017 besteht auch die Möglichkeit zur Wiederzulassung und ab 01.10.2019 I-Kfz 3 (Neuzulassung, Umschreibung
und Wiederzulassung eines Fahrzeuges auch bei Wechsel des Halters und/oder Zulassungsbezirks.
iKFZ benötigt die eID-Funktion des neuen Personalausweises, eine sichere digitale Kommunikation und eine e-Payment-Möglichkeit.
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