Verordnung Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 1370/2007 veröffentlicht die zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes, sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen.
