Umweltfahrausweis
Umweltfahrausweis -der Zweitwagen von heute-
Um die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern, bietet der Landkreis Mühldorf a. Inn in Zusammenarbeit mit der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf a. Inn (VLMÜ) ein besonders günstiges Angebot für alle Berufstätigen an.
Mit dem Umweltfahrausweis kommen Sie nicht nur kostengünstig an Ihren Arbeitsplatz, sondern auch viel entspannter. Staus und die lästige Parkplatzsuche sind Vergangenheit. Sie leisten einen Beitrag unsere Umwelt zu schonen.
Der Landkreis unterstützt dieses Angebot finanziell.
Berechtigung
Der Umweltfahrausweis wird für alle Busverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf ausgestellt. Sie können den Umweltfahrausweis bestellen, wenn Sie im Landkreis Mühldorf a. Inn Ihren 1. Wohnsitz und keine Ansprüche auf verbilligte oder unentgeltliche Beförderung haben.
Schüler mit Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges bzw. mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung können den Umweltfahrausweis nicht erwerben.
Beginn
Bestellen können Sie den Umweltfahrausweis immer zum Monatsbeginn. Der Bestellschein muss bis zum 1. des Vormonats in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf vorliegen.
Gültigkeit
Der Umweltfahrausweis wird für 12 Monate ausgestellt, egal ab welchem Monat Sie beginnen. Der Ausweis wird automatisch verlängert, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf der 12 Monate kündigen.
Kosten
Die Kosten für den Umweltfahrausweis betragen für ein ganzes Jahr den 8-fachen Preis einer normalen Monatskarte. Sowohl der Landkreis als auch das Verkehrsunternehmen übernehmen die Kosten für zwei Monatskarten. Mit dem Umweltfahrausweis zahlen Sie daher 33 % weniger als mit einer normalen Monatskarte.
Bezahlung
Die Kosten für den Umweltfahrausweis werden monatlich in Höhe von 1/12 des Jahrespreises bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Anträge
Einen Antrag können Sie beim Landratsamt Mühldorf a. Inn oder der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf anfordern.
Alle Anträge müssen bei der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf, Töginger Str. 18 b, 84453 Mühldorf a. Inn eingereicht werden.
Änderungen
Jeweils zum Monatsersten können Sie eine Änderung beantragen. Benutzen Sie dazu bitte einen Bestellschein! Achtung: Die Anfangs- und Endhaltestelle müssen weiterhin im Landkreis Mühldorf a. Inn liegen.
Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate
Den Umweltfahrausweis können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen (Bestellschein verwenden!). Geben Sie den Umweltfahrausweis innerhalb der ersten 12 Monate zurück, müssen Sie die vom Landkreis aufgewandten Ausgleichsleistungen über die Verkehrsgemeinschaft Mühldorf voll erstatten.
Sofern die Kündigung innerhalb des ersten Jahres aus besonderen Gründen (wie Arbeitslosigkeit, lang anhaltende Krankheit, Wegzug oder sonstige schwerwiegende Gründe) erfolgt und diese nachgewiesen werden, sind die bezahlten Zuschüsse dem Landkreis nur anteilig zu erstatten.
Kündigung nach Ablauf der ersten 12 Monate
Erfolgt die Kündigung des Umweltfahrausweises nach Ablauf des ersten Jahres sind die Ausgleichsleistungen ebenfalls nur anteilig zurückzuzahlen.
Formulare: