Schülerbeförderung
*** Hinweis für Selbstzahler mit Bahnkarten: Seit dem 13.06.2021 muss bei einer Nutzung von Schülerfahrkarten der Deutschen Bahn ein Schülerausweis mitgeführt werden. Die Berechtigungskarten, die bisher zum Kauf und zur Nutzung von Schülerfahrkarten ausgestellt wurden, gelten nicht mehr. Wer zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht im Besitz eines aktuellen Schülerausweises sein sollte, kann bei der Nutzung von Schülerfahrkarten auch einen Schulzugehörigkeitsnachweis vorlegen. ***
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Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung SchBefV) geregelt.
Demnach hat der Landkreis Mühldorf a. Inn die notwendige Beförderung sicherzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.