Wohngeldstelle
Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten von über 3 Monaten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss für den Mieter z.B. einer Wohnung / bei einer Heimunterbringung oder
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Höhe des Gesamteinkommens,
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Antragstellung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Das Antragsformular erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
NEU: Der Antrag auf Mietzuschuss kann hier auch online über das BayernPortal (mit BayernID) gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie im Internetauftritt des StMB (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr).
Das Antragsformular für Mietzuschuss finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von Beginn des Monats an gewährt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle oder Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung eingeht. Für zurückliegende Zeiträume wird grundsätzlich kein Wohngeld geleistet.
Ausschluss vom Wohngeld
Wohngeld wird in der Regel nur an Personen geleistet, die keine laufenden Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Kein Wohngeldanspruch besteht zudem, wenn allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zustehen.
Unser Service für Sie

- Als Wohngeldempfänger haben Sie ggf. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
- Informationen des Bundes zum Wohngeld finden Sie hier.

- Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Kinderzuschlag. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Familienkasse.
Zuständig für Sie sind:
Buchstabe | A - H | I - M | N - Z |
Mitarbeiter |
Viktoria Fuchs
Soziales und Senioren
Telefon: (08631) 699-350
|
Alina Neher
Soziales und Senioren
Telefon: (08631) 699-960
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Christian Pichlmeier
Soziales und Senioren
Telefon: (08631) 699-830
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Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern ermöglicht die Übermittlung einer verschlüsselten Nachricht an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Vertrauliche Informationen können so auf digitalem Weg sicher eingereicht werden.
