Wohngeldstelle

Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten von über 3 Monaten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

 

Wohngeld gibt es als

 

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:


Antragstellung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Das Antragsformular erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

NEU: Der Antrag auf Mietzuschuss kann hier auch online über das BayernPortal (mit BayernID) gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie im Internetauftritt des StMB (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr).

Das Antragsformular für Mietzuschuss finden Sie hier.

Hinweise zum Datenschutz WoGG


Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von Beginn des Monats an gewährt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle oder Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung eingeht. Für zurückliegende Zeiträume wird grundsätzlich kein Wohngeld geleistet.



Ausschluss vom Wohngeld

Wohngeld wird in der Regel nur an Personen geleistet, die keine laufenden Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Kein Wohngeldanspruch besteht zudem, wenn allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zustehen.



Unser Service für Sie

Hinweis zum Datenschutz WoGG Hinweis zum Datenschutz WoGG

 

Zuständig für Sie sind:

 
Buchstabe A - H I - M N - Z
Mitarbeiter

Viktoria Fuchs

Soziales und Senioren
Zimmer: 113 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-350
Fax: (08631) 699-15350
viktoria.fuchs@lra-mue.de

 

Alina Neher

Soziales und Senioren
Zimmer: 111 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-960
Fax: (08631) 699-15960
alina.neher@lra-mue.de

 

Christian Pichlmeier

Soziales und Senioren
Zimmer: 112 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-830
Fax: (08631) 699-15830
christian.pichlmeier@lra-mue.de

 

 

Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern ermöglicht die Übermittlung einer verschlüsselten Nachricht an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Vertrauliche Informationen können so auf digitalem Weg sicher eingereicht werden.

Sicheres Kontaktformular                  

Hinweise zum sicheren Kontakformular