Fäkalschlamm
Als Fäkalschlamm bezeichnet man den Klärschlamm aus Kleinkläranlangen.
Der in der Kleinkläranlage anfallende Fäkalschlamm ist gemäß Eigenüberwachungsverordnung im Rahmen der Wartung bei Bedarf von einer Fachfirma abpumpen zu lassen und bei einer kommunalen Kläranlage, die eine Fäkalschlammannahmestelle betreibt, zu entsorgen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den in einer Kleinkläranlage anfallenden Fäkalschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen einzuarbeiten. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen aufgrund der Klärschlammverordnung eingehalten werden.
Genaueres hierzu entnehmen Sie dem Informationsblatt:

Weitere Informationen:
Probenahme
Recherchesystem ReSyMeSa
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Staatliches Abfallrecht
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