Unzulässige Abfallablagerungen und Schrottautos
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Entsorgung von abgestellten Schrottfahrzeugen sowie unzulässigen Abfallablagerungen (z.B. wilde Müllablagerungen in der Landschaft)
- Altautoverordnung: Verwertungsnachweise und Verbleibserklärungen bei Verschrottung eines Fahrzeuges, bzw. endgültiger Stillegung
- Auskünfte über/und Anmeldung von Verbrennung strohiger Abfälle/pflanzlicher Abfälle aus der Forstwirtschaft
Ihr Ansprechpartner:
Franziska Judenhofer
Staatliches Abfallrecht
Zimmer: F/18 Außenstelle Färberstr. 1
Telefon: (08631) 699-795
Fax: (08631) 699-781
franziska.judenhofer@lra-mue.de