Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellenabsicherung)
1. Zuständigkeit
Für die Genehmigung von Arbeitsstellen im Straßenraum ist bei Bundes-, Staats- und Kreisstrassen die Untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Mühldorf a. Inn) zuständig.
2. Antragsunterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan (-skizze)
- Vorschlag eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) ist anzugeben
- ggf. Verkehrszeichenplan
- ggf. Umleitungsplan
3. Notwendige Angaben:
- die im Antrag enthaltenen Angaben sind vollständig auszufüllen
4. Zusätzliche Angaben:
- Angaben zum zeitlichen Rahmen, unter Berücksichtigung von Verkehrsspitzen und arbeitsfreien Tagen
- bei Arbeitsstellen von längerer Dauer (alle Arbeitsstellen die mind. einen Kalendertag durchgehend und ortsfest aufrechterhalten werden und auch während der Nacht eingerichtet bleiben) ist die Beleuchtung und ggf. die Markierung anzugeben.
- Bestimmung eines Verantwortlichen der zu jeder Zeit erreichbar ist (Telefonnummer, Handy)